Berufungsprozess gegen Holocaust-Leugner im September

Vor fast fünf Jahren hatte der damalige Pius-Bischof Richard Williamson den Holocaust geleugnet. Wegen Volksverhetzung wurde der Brite bereits dreimal verurteilt – hatte aber jeweils Rechtsmittel eingelegt.  
von  dpa
Eine Tablet-Computer im Gerichtssaal des Regensburger Amtsgerichts, auf dem ein Video des Fernsehinterviews mit Holocaust-Leugner Richard Williamson zu sehen ist.
Eine Tablet-Computer im Gerichtssaal des Regensburger Amtsgerichts, auf dem ein Video des Fernsehinterviews mit Holocaust-Leugner Richard Williamson zu sehen ist. © dpa

Vor fast fünf Jahren hatte der damalige Pius-Bischof Richard Williamson den Holocaust geleugnet. Wegen Volksverhetzung wurde der Brite bereits dreimal verurteilt – hatte aber jeweils Rechtsmittel eingelegt. Im September geht der Fall in die fünfte Runde.

Regensburg – Richard Williamson hat die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten - trotzdem tut sich die deutsche Justiz schwer, den ehemaligen Bischof der Piusbrüder zu verurteilen. Der Prozessmarathon gegen den Holocaust-Leugner geht nun in die nächste Runde. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg ist für den 9. und 23. September terminiert, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Persönlich erscheinen müsse der 73-Jährige Williamson vor Gericht nicht.

Der Brite hatte im November 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten. Die in die Kritik geratenen Piusbrüder schlossen den Bischof im vergangenen Oktober aus ihrer Gemeinschaft aus.

Dreimal wurde Williamson bereits wegen Volksverhetzung verurteilt - jedes Mal legte er Rechtsmittel ein. Zunächst hatte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Verurteilung des Amtsgerichts im April 2010 wegen Volksverhetzung in Höhe von 6500 Euro (100 Tagessätze zu je 65 Euro) bestätigt.

Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte im Februar 2012 jedoch das Urteil aufgrund von Verfahrensmängeln. Nach einem überarbeiteten Strafbefehl, verurteilte in diesem Januar das Amtsgericht den Ex-Bischof erneut, reduzierte jedoch die Geldstrafe wegen der geringeren Einkünfte Williamsons auf 1800 Euro. Auch dagegen legte er Berufung ein. So muss sich nun zum fünften Mal ein bayerisches Gericht mit dem Fall beschäftigen.

„Die Aussagen für das schwedische Fernsehen sind in Schweden legal“, begründete Williamsons Verteidiger, Andreas Geipel, am Dienstag auf Anfrage die Berufung. Anschließend habe jemand die Äußerungen illegal kopiert und im Internet weiterverbreitet. „Das hat mein Mandant weder gewusst noch gewollt“, betonte Geipel. Dies könne Williamson nicht angelastet werden.

Bei einer Verurteilung werde auf jeden Fall die nächste Instanz - das Oberlandesgericht – angerufen, betonte der Rechtsanwalt aus München. Er schloss auch den Gang zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht aus. So könnten die von Williamson selbst unbestrittenen Äußerungen über den Holocaust die Gerichte noch viele Jahre beschäftigen.

 

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