Berufung gegen Urteil zu Badewanne mit SS-Runen gescheitert

München (dpa/lby) - Ein Künstler aus dem Landkreis Weilheim-Schongau, der wegen einer Badewanne mit SS-Runen in seinem Garten verurteilt worden war, ist mit seiner Berufung vor dem Landgericht München II gescheitert. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwochabend mitteilte, wurde auch die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München (dpa/lby) - Ein Künstler aus dem Landkreis Weilheim-Schongau, der wegen einer Badewanne mit SS-Runen in seinem Garten verurteilt worden war, ist mit seiner Berufung vor dem Landgericht München II gescheitert. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwochabend mitteilte, wurde auch die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen. Es ist aber noch Revision möglich.

Das Amtsgericht Weilheim hatte den Künstler vor einem Jahr zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen von 80 Euro - insgesamt also 5600 Euro - verurteilt. Das Gericht sprach ihn damals wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen schuldig. In dem Fall ging es um eine Badewanne auf dem Grundstück des Künstlers, auf der dieser angeblich seinem Ärger über einen Nachbarn Luft machte - die Wanne trug den Schriftzug: "zu hess gebadet".

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.