Bericht: Lockerung bei Maskenpflicht in Gottesdiensten

München (dpa/lby) - Die bayerische Staatsregierung lockert von Montag an die Maskenpflicht bei Gottesdiensten. Wie der "Münchner Merkur" (Samstag) berichtet, müssen die Gläubigen demnach vom 22.
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Florian Herrmann (CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild
dpa Florian Herrmann (CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Die bayerische Staatsregierung lockert von Montag an die Maskenpflicht bei Gottesdiensten. Wie der "Münchner Merkur" (Samstag) berichtet, müssen die Gläubigen demnach vom 22. Juni an nur noch beim Betreten und Verlassen der Kirchen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) sagte der Zeitung, die infektiologische Sicht erlaube es, auf die Masken beim Sitzen in der Kirchenbank zu verzichten.

Auch die 60-Minuten-Beschränkung für Gottesdienste wird aufgehoben. Die Kirchen müssten aber beim Gesang für Zurückhaltung sorgen. Denn der Virenausstoß beim Singen sei ein wichtiger Grund für die Maskenpflicht gewesen. Zuletzt hatten sich viele Gläubige darüber geärgert, dass für die Gottesdienste noch immer eine Maskenpflicht gilt, während Gäste in Wirtshäusern ohne Maske sitzen können.

Wochenlang hatten Kirchen und Gläubige wegen der Corona-Krise sogar gänzlich auf Gottesdienste verzichten müssen. Und schon bevor die Staatsregierung zum 21. März Ausgangsbeschränkungen auferlegte, hatten viele Kirchen Gottesdienste abgesagt oder das zumindest empfohlen. Erst seit dem 4. Mai können sich die Gläubigen wieder zum gemeinsamen Gottesdienst treffen - bisher aber nur mit Mundschutz.

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