Bereits zum dritten Mal: Gericht schickt Vergwaltiger in Verwahrung

Augsburg - Nach der Vergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens hat das Landgericht Augsburg für den Täter zum dritten Mal Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass es bei dem 63-Jährigen eine hohe Wahrscheinlichkeit ähnlich schwerer Straftaten gebe und die Allgemeinheit davor geschützt werden müsse.
Der Mann sitzt derzeit seine sechseinhalbjährige Gefängnisstrafe wegen der Vergewaltigung und weiterer Sexualtaten ab.
Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar die Verurteilung, hob aber die Anordnung der Sicherungsverwahrung bereits zweimal auf. Deswegen mussten die Augsburger Richter nun zum dritten Mal entscheiden.
Die Verteidigung will erneut Revision einlegen.