Bereits zum dritten Mal: Gericht schickt Vergwaltiger in Verwahrung

Bereits zum dritten Mal hat das Landgericht Augsburg für einen 63-jährigen Mädchen-Vergewaltiger Sicherungsverwahrung angeordnet. Zuvor hob der Bundesgerichtshof die Anordnungen immer wieder auf.
dpa/az |
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Der 63-Jähriger soll auch nach Absitzen seiner Strafe in der JVA untergebracht werden.
dpa Der 63-Jähriger soll auch nach Absitzen seiner Strafe in der JVA untergebracht werden.

Augsburg - Nach der Vergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens hat das Landgericht Augsburg für den Täter zum dritten Mal Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass es bei dem 63-Jährigen eine hohe Wahrscheinlichkeit ähnlich schwerer Straftaten gebe und die Allgemeinheit davor geschützt werden müsse.

Der Mann sitzt derzeit seine sechseinhalbjährige Gefängnisstrafe wegen der Vergewaltigung und weiterer Sexualtaten ab.

Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar die Verurteilung, hob aber die Anordnung der Sicherungsverwahrung bereits zweimal auf. Deswegen mussten die Augsburger Richter nun zum dritten Mal entscheiden.

Die Verteidigung will erneut Revision einlegen.

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