Beratungs-Firma im Skandal-Heim

Die Ermittlungen dauern an – Experten sehen erhebliche Defizite bei den Arbeitsabläufen.
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Hier ermittelt immer noch die Staatsanwaltschaft: das Stephanus-Altenheim in Dinkelsbühl.
Berny Meyer Hier ermittelt immer noch die Staatsanwaltschaft: das Stephanus-Altenheim in Dinkelsbühl.

Die Ermittlungen dauern an – Experten sehen erhebliche Defizite bei den Arbeitsabläufen.

DINKELSBÜHL In dem wegen angeblicher Pflegemissstände bekannt gewordenen Dinkelsbühler Stephanus-Altenheim hat es nach Einschätzung von Experten erhebliche Defizite bei den Arbeitsabläufen gegeben. Die Pflege an sich sei aber gut gewesen. Das berichtete der der Geschäftsführer des Diakonischen Werkes Dinkelsbühl-Wassertrüdingen, Friedrich Walter.

Allerdings: Kontrolleure der Krankenkassen stellten Mängel bei der Qualitätssicherung und beim Beschwerdemanagement fest. Die Prüfer mahnten an, Pflegevisiten und Fallbesprechungen durchzuführen. „Das Ergebnis war nicht erfreulich“, betonte Walter.

Zwei Mitarbeiterinnen hatten vor zwei Wochen schwere Missstände in dem Altenheim angeprangert. Unter anderem soll Heimbewohnern vor ihrem Tod ärztliche Hilfe verweigert worden sein, es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung in drei Fällen sowie um den Verdacht von Misshandlung alter Menschen.

Hausverbot gegen mutige Pflegerinnen aufgehoben

Die Ermittlungen der Justiz in fünf konkreten Fällen sollen in etwa vier Wochen abgeschlossen sein, gab der Leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger bekannt. Die Pflegehelferinnen sind nun vernommen worden. Die Diakonie hat ihrerseits, das wurde auf einer Pressekonferenz bekannt, umfangreiches Aktenmaterial zur Verfügung gestellt.

Inzwischen nimmt eine externe Beratungsfirma die Abläufe im Stephanus-Heim unter die Lupe. Sie soll helfen, die Defizite in kürzester Zeit zu beseitigen. So soll es in Zukunft unter anderem mehr Teambesprechungen geben. Auch die Pflegedokumentation soll verbessert werden. Walter geht davon aus, dass der Aufnahmestopp für das Haus bis Ende Juni aufgehoben werden kann.

Das Hausverbot für die zwei Pflegerinnen, die den Skandal ans Licht brachten, wurde aufgehoben.

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