Beine amputiert: Dachau-Killer vor Gericht

Dachau - Es war ein Mord, der ganz Deutschland erschütterte. Während einer Urteilsverkündung am Amtsgericht Dachau erschoss der heute 55-jährige Rudolf U. am 11. Januar einen jungen Staatsanwalt. Er wollte sich nach Annahmen der Staatsanwaltschaft für die Verurteilung wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge rächen. Ab Montag (5. November) steht Rudolf U. in München vor Gericht – wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes. Schon vor Beginn des Prozesses sorgte der schwer kranke Angeklagte erneut bundesweit für Schlagzeilen.
Chronologie: Tödliche Anschläge bei Gericht
Hintergrund ist der schlechte Gesundheitszustand des beschuldigten Transportunternehmers. Noch vor zwei Wochen hatte sein Verteidiger Maximilian Kaiser angekündigt, Rudolf U. leide an einer beginnenden Blutvergiftung, verweigere lebenserhaltende Behandlungen und werde vermutlich bald sterben. Der Prozess, der am 23. Oktober hätte beginnen sollen, war wegen der Erkrankung, die eine Beinamputation nach sich zog, zunächst ausgesetzt worden. Nun sind ab Montag bislang elf Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Wie lange sich der Prozess hinziehen wird, ist laut einer Gerichtssprecherin völlig offen und könne sich jeden Tag neu entscheiden.
Merk: Vorwürfe an Justiz sind „abwegig“
Verteidiger Maximilian Kaiser erklärte, eine neuerliche Aussetzung des Verfahrens strebe er derzeit nicht an. Er äußerte vor Prozessbeginn allerdings Zweifel an der Schuldfähigkeit seines Mandanten. „Es stellt sich die Frage, ob er wegen seines schweren Schlaganfalls, der den linken Frontallappen im Gehirn betrifft, nicht in der Schuldfähigkeit beeinträchtigt war.“ Dies sei bereits unabhängig von dem Schlaganfall schon einmal bestätigt worden.
Ärzte nehmen Dachau-Killer zweites Bein ab
Kritik von Kaiser und dem Angeklagten wies Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) vor Prozessbeginn zurück. Deren Vorwurf, das Justizministerium habe den Prozess um jeden Preis durchziehen wollen, kritisierte Merk als „abwegig“. DieAngeklagter wollte sterben
Kaiser hatte im Vorfeld schwere Vorwürfe gegen die Justiz erhoben und angekündigt, wegen der Beinamputation eine Strafanzeige wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu stellen. Dem lebensgefährlich an Diabetes erkrankten Angeklagten, der ursprünglich die Behandlung verweigert hatte, sei das Bein unter Vorspiegelung falscher Tatsachen amputiert worden. „Er wollte eigentlich sterben. Nach den natürlichen Lauf der Dinge wäre er verstorben“, erneuerte Kaiser seine Vorwürfe wenige Tage vor Prozessbeginn. „Man hat ihm erzählt, er würde Mitarbeiter und Insassen anstecken. Dies hat er auch vor Gericht so geäußert. Andernfalls hätte er sich das Bein niemals abnehmen lassen.“ Die Mutter des Angeklagten habe dies bestätigt.
Ob infolge des Gesundheitszustands des Angeklagten mit Einschränkungen im Ablauf des Verfahrens zu rechnen ist, wird sich laut der Gerichtssprecherin erst am Montag zeigen. Grundsätzlich gelte aber, dass sich jeder Prozess nach den Prozessbeteiligten richte, stellte sie klar. Der Angeklagte wird voraussichtlich im Rollstuhl an dem Verfahren teilnehmen. Bei einer richterlichen Anhörung zu seinem Gesundheitszustand hatte der 55-Jährige die Tat gestanden und eingeräumt, auch den Richter töten zu wollen. Als Motiv gab er an, oft vor Gericht verloren zu haben.
Der Mann hatte im Januar während einer Gerichtsverhandlung eine Pistole gezogen, das Feuer eröffnet und dabei einen 31 Jahre alten Staatsanwalt getötet. Der Angeklagte war in der Verhandlung wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Er zog die Waffe in dem Moment, als der Richter die Urteilsbegründung verlesen wollte.