Befangenheitsantrag im Wolbergs-Prozess abgelehnt

Regensburg (dpa/lby) - Im zweiten Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist der Befangenheitsantrag abgelehnt worden. Das Verfahren werde wie geplant fortgesetzt, teilte ein Sprecher des Landgerichtes am Dienstag mit.
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Regensburg (dpa/lby) - Im zweiten Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist der Befangenheitsantrag abgelehnt worden. Das Verfahren werde wie geplant fortgesetzt, teilte ein Sprecher des Landgerichtes am Dienstag mit. Dass die Strafkammer einen Antrag auf Verfahrenseinstellung unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Nürnberg ablehnte, lasse keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter aufkommen, begründete die Ablehnungskammer ihre Entscheidung.

Nachdem der Vorsitzende Richter das Verfahren am vergangenen Mittwoch - anders als von der Wolbergs-Verteidigung beantragt - nicht eingestellt hatte, stellte der Anwalt im Namen seines Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen drei der Richter - mit der Begründung, diese würden den Prozess entgegen ihrer Überzeugungen und nur aufgrund des OLG-Beschlusses führen wollen.

Der Prozess geht am Mittwoch weiter, auf dem Programm steht unter anderem eine Einlassung von Wolbergs. Dieser muss sich erneut im Zusammenhang mit Parteispenden verantworten. Die Vorwürfe lauten auf Bestechlichkeit und Vorteilsnahme. Mit ihm stehen drei Bauunternehmer vor Gericht. Der Anklage nach wollten sich diese das Wohlwollen Wolbergs' bei der Vergabe von Bauprojekten sichern. Wolbergs weist die Vorwürfe zurück. Im ersten Prozess war er in zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und in sämtlichen weiteren Anklagepunkten freigesprochen worden. Auf eine Strafe verzichtete das Gericht.

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