Befangenheitsantrag gegen Richter "Goldfinger"-Prozess

Im Augsburger "Goldfinger"-Prozess um ein umstrittenes Steuersparmodell hat die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Dessen jüngste Ausführungen dokumentierten "eine Festlegung bezüglich des Schuldgehaltes und zu den zu erwartenden Strafen für die Angeklagten zu einem Zeitpunkt, an dem die Beweisaufnahme bei weitem noch nicht abgeschlossenen ist", hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Augsburg - Im Augsburger "Goldfinger"-Prozess um ein umstrittenes Steuersparmodell hat die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Dessen jüngste Ausführungen dokumentierten "eine Festlegung bezüglich des Schuldgehaltes und zu den zu erwartenden Strafen für die Angeklagten zu einem Zeitpunkt, an dem die Beweisaufnahme bei weitem noch nicht abgeschlossenen ist", hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag.

Das Gericht hatte letzte Woche angeregt, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Die "Augsburger Allgemeine" zitierte den Vorsitzenden Richter Johannes Ballis mit den Worten: "Die Beweisaufnahme hat bisher nicht ergeben, dass die Angeklagten ein Steuerhinterziehungsmodell kreieren wollten."

In dem Prozess geht es um ein Steuerspar-Modell, das nach dem James-Bond-Film "Goldfinger" mit Sean Connery und Gert Fröbe von 1964 benannt ist. Vermögende Bürger sollen über den Handel mit Gold oder anderen hochwertigen Gegenständen im Ausland Millionensummen an Steuern gespart haben. Angeklagt waren zunächst nur zwei Münchner Juristen. Gegen Dutzende weitere Verdächtige wurde aber ermittelt.

Richter Ballis sagte der Zeitung zufolge jedoch: "Weitere Hauptverhandlungen in diesem Komplex müssten sogar als Ressourcenverschwendung angesehen werden." Dies hat bei der Staatsanwaltschaft Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters geschürt. Die Anklagebehörde begründet die Voreingenommenheit zudem damit, dass die Einschätzung des Richters Beurteilungen zu Verfahrenskomplexen enthalte, die noch nicht angeklagt, zum Teil sogar noch nicht vollständig ausermittelt seien.

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