Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Die Verteidigung des im Augsburger Polizistenmordprozess angeklagten 58-Jährigen hatten die Richter wegen angeblicher Befangenheit abgelehnt. Der Antrag ging nicht durch, der prozess wird fortgesetzt.
dpa |
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Augsburg – Das Landgericht Augsburg hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richter im Prozess um den Mord am Polizisten Mathias Vieth abgelehnt. Der Antrag der Verteidiger des angeklagten 58-Jährigen sei schon vor der Fortsetzung des Prozesses am Dienstag von einer anderen Strafkammer negativ beschieden worden, berichtete ein Gerichtssprecher.

Die Anwälte hatten die Richter abgelehnt, weil diese angeblich Informationen über den an Parkinson erkrankten Bruder des 58-Jährigen im Dezember nicht weitergegeben hätten. Ursprünglich war in dem Prozess auch der 60 Jahre alte Bruder angeklagt, sein Verfahren wurde aber wegen der Krankheit abgetrennt. Möglichst bis Ende Februar soll nun das Urteil gegen den 58-Jährigen fallen, allerdings hat das Gericht vorsorglich weitere Verhandlungstermine im März festgelegt. Anschließend soll ein weiterer Mordprozess gegen den 60-Jährigen beginnen, sofern dies dessen Gesundheitszustand zulässt.

Die beiden Männer sollen im Oktober 2011 nach einer Verfolgungsjagd in einem Augsburger Wald den 41 Jahre alten Polizisten erschossen haben. Der jüngere Bruder wurde bereits in den 1970er Jahren wegen eines Mordes an einem Polizisten verurteilt.

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