Bedingungen für Straßenmusiker in Bayern unterschiedlich

München (dpa/lby) - Straßenmusiker haben es in manchen bayerischen Städten schwerer als in anderen. Das liegt vor allem daran, dass die Bestimmungen für Straßenmusikanten im Freistaat nicht einheitlich geregelt sind.
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Ein Straßenmusiker spielt auf einem Schlagzeug, das zum Teil aus einer Mülltonne besteht. Foto: Daniel Karmann/Archivbild
dpa Ein Straßenmusiker spielt auf einem Schlagzeug, das zum Teil aus einer Mülltonne besteht. Foto: Daniel Karmann/Archivbild

München (dpa/lby) - Straßenmusiker haben es in manchen bayerischen Städten schwerer als in anderen. Das liegt vor allem daran, dass die Bestimmungen für Straßenmusikanten im Freistaat nicht einheitlich geregelt sind. Das zeigt eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in acht bayerischen Städten.

Während eine Spielgenehmigung in Bayreuth und Ingolstadt gebührenfrei ist, kostet sie in Nürnberg vier, in Würzburg fünf, und in München und Regensburg sogar zehn Euro pro Tag. Leichter haben es Straßenmusiker in Augsburg, sie brauchen keine Genehmigung. Wer in den anderen befragten Städten ohne Erlaubnis spielt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Dies sei aber die Ausnahme, berichten Sprecher der Städte übereinstimmend. Ein klärendes Gespräch mit den Musikern reiche meist aus.

In allen befragten Städten müssen die Straßenmusiker nach dreißig Minuten - oder in München nach einer Stunde - an einen anderen Standort weiterziehen. Feierabend haben die Musiker am frühesten in Augsburg und Bayreuth - hier ist um 18.00 Uhr Schluss. In München und Nürnberg darf hingegen bis 22.00 Uhr musiziert werden.

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