Bayernweites Rauchverbot: Ab Mitternacht kommt die Kontrolle

Keine Zigaretten in Bars und Kneipen, außer auf Familienfeiern: Ab Samstagnacht gilt das neue Gesetz. KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle über Kontrollen, Bußgelder und Ausnahmen
AZ: Herr Blume-Beyerle, geht das Rauchverbot tatsächlich mitten in der Nacht von Samstag auf Sonntag los?
WILFRIED BLUME-BEYERLE: Ja, ab null Uhr. Anders als beim letzten Mal, als es von 1. Januar bis zum Ende des Faschings eine Übergangsfrist gab, sagt der Gesetzgeber ausdrücklich: Ab 1. August muss das Gesetz beachtet werden.
Schicken Sie am Samstag mehr Kontrolleure raus?
Nein, wir haben immer gesagt, dass wir keine eigene Raucherpolizei aufbauen. Unsere Bezirksinspektoren werden neben den anderen Aufgaben, die sie haben, auch darauf achten.
Das heißt, die, die sowieso unterwegs sind, schauen, ob in Kneipen geraucht wird?
Genau, sie überwachen ohnehin, ob zum Beispiel die Freischankflächen eingehalten werden. Und wenn ein Bezirksinspektor sieht, da wird in einer Kneipe geraucht, wird er reagieren.
Insgesamt gibt es 60 Bezirksinspektoren. Wie viele davon sind nachts in der Stadt?
Die genaue Zahl kann ich Ihnen nicht sagen, für jede der fünf Bezirksinspektionen ziehen vielleicht zwei, drei oder vier los. Darauf kommt es auch nicht an – bei 8000 Gaststätten können wir ohnehin nicht flächendeckend sicherstellen, dass nicht mehr geraucht wird. Wichtig ist, dass wir Stichproben machen und klar wird: Die Stadt München führt Kontrollen durch, und wenn ein Wirt zulässt, dass geraucht wird, hat das für ihn Folgen.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Von 5 bis 1000 Euro. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab: Wenn da eine kleine Eckkneipe mit einem Raucher drin ist, kann es auch mal bei einer Verwarnung bleiben. Anders sieht es aus, wenn ein Wirt in einer großen Gaststätte Aschenbecher aufstellt. Viele machen das ja ab 22 Uhr – das war und ist schlicht verboten. Da sind 1000 Euro nicht viel. Bei weiteren Verstößen kann man dann zulegen, und wenn ein Wirt partout nicht kapiert, dass er sich ans Gesetz halten muss, kann er seine Konzession verlieren.
Ist das schon mal wegen Rauchverbot passiert?
Wegen Rauchverbot nicht. Rund 50 Mal im Jahr kommt es aber wegen anderer Verstöße vor – das ist kein stumpfes Schwert.
In „echten geschlossenen Gesellschaften“ ist das Rauchen gestattet. Keine Angst vor neuen Raucherclubs?
Bis vor zwei Jahren wussten eigentlich alle genau, was eine geschlossene Gesellschaft ist: Hochzeit, Geburtstag, Taufe, Vereinssitzung. Man ruft vorher an, der Wirt hängt ein Schild an die Tür: „Geschlossene Gesellschaft“, und wer nicht eingeladen ist, kommt nicht rein. Der Gesetzgeber hat jetzt klar gesagt, dass er genau das meint. Und wenn Wirte glauben, das wieder umgehen zu können, werden wir da genau hinschauen.
Schon jetzt rauchen viele auf der Straße vor der Kneipe, Wurden die Beschwerden von Anwohnern mehr?
Nein, bisher lief es ganz gut. Aber wir rechnen mit größeren Problemen durch Lärmbelästigung. Auch wenn man sich nachts um zwei ruhig unterhält, wird es halt von einem, der im Stockwerk drüber schläft, als Lärm empfunden. Da kann man wieder nur auf Rücksicht der Raucher bauen. Und auch da gilt: Der Wirt muss die Situation vor seine Kneipe im Griff haben. Wenn es gar nicht funktioniert, gibt es das letzte scharfe Mittel, dass er früher schließen muss.
Glauben Sie, dass das Verbot eingehalten wird?
Es wird sich rumsprechen, dass es Kontrollen mit Konsequenzen gibt. Angesichts der eh immer rücksichtsvolleren Raucher glaube ich, dass sich das schnell einspielen wird. Interview: Tina Angerer