Bayerns Regierung sagt Lichtverschmutzung den Kampf an

München - Nachtschwärmer freuen sich vielleicht, wenn sie Kirchen, Sehenswürdigkeiten und Denkmäler auch in der Dunkelheit gut erkennen können.
Doch gerade in der Stadt leiden Menschen und Tiere unter der ständigen Lichtverschmutzung, verursacht durch Leuchtreklamen, Straßenlaternen und Lichtinstallationen. Deshalb will Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) der Dauerbeleuchtung den Kampf ansagen – auch zum Schutz von Insekten.
Keine Fassadenbeleuchtung ab 23 Uhr
Im Gesetzentwurf zur Artenvielfalt, den der Runde Tisch der Staatsregierung derzeit ausarbeitet (AZ berichtete) ist vorgesehen, dass für öffentliche Gebäude "ab 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ein generelles Verbot der Fassadenbeleuchtung" gelten soll.
Zu den öffentlichen Gebäuden zählen etwa Schlösser, Rathäuser, Kirchen und Ämter. Auch für Sehenswürdigkeiten könnte zumindest zeitweise das Licht ausgehen. Zudem soll der Lichtsmog durch Verbote von Lichtwerbung in der Fläche eingedämmt werden.
Unter Lichtverschmutzung versteht man künstliches Licht, das ungenutzt die natürliche Nachtlandschaft und den Himmel aufhellt.
Hormonsystem reagiert negativ auf künstliches Licht
Das Problem an der Dauerbeleuchtung: Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass das menschliche Hormonsystem negativ auf künstliches Licht bei Nacht reagiert.
Es stört die innere Uhr des Menschen und kann unter anderem zu Schlafstörungen führen. Gesunder Schlaf hat eine überragende Bedeutung für die Funktion von Körper und Gehirn. Chronische Schlafstörungen werden mitverantwortlich gemacht für Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes und Fettleibigkeit.
Tiere leiden unter Dauerbeleuchtung
Zudem leiden Tiere, insbesondere Insekten. Durch das ständige Licht verlieren sie die Orientierung und nachtaktive Tiere werden in ihrer natürlichen Umgebung gestört. Insekten verenden oft an den künstlichen Lichtquellen. Zudem sind vor allem in Städten oft weniger Sterne zu sehen.
Gegen das Problem der Lichtverschmutzung engagiert sich zum Beispiel das Biosphärenreservat Rhön im Drei-Länder-Eck zwischen Bayern, Hessen und Thüringen, das als sogenannter Sternenpark anerkannt ist. Hier kann man ungehindert die Sterne beobachten und Tiere finden einen artgerechten Lebensraum. Dieser Einsatz scheint nun auch zur Staatsregierung durchzudringen.
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