Bayerns Piratenpartei klagt gegen Kommunalwahlrecht

München (dpa/lby) - Die Piratenpartei will mit einer Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen einen Passus im bayerischen Kommunalwahlrecht vorgehen. Eine entsprechende Klage sei eingereicht worden, teilte der Landesverband am Donnerstag in München mit.
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Eine Nussschale mit einem Fähnchen der Piratenpartei. Foto: Bodo Marks/dpa/Symbolbild
dpa Eine Nussschale mit einem Fähnchen der Piratenpartei. Foto: Bodo Marks/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Die Piratenpartei will mit einer Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen einen Passus im bayerischen Kommunalwahlrecht vorgehen. Eine entsprechende Klage sei eingereicht worden, teilte der Landesverband am Donnerstag in München mit.

Aus Sicht der Partei widerspricht das Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte im Artikel 28 wichtigen Grundsätzen der bayerischen Verfassung. Die Klage solle erreichen, dass der Artikel bereits für die nächste Kommunalwahl im März 2020 zumindest vorläufig gestrichen werde.

Konkret stören sich die Piraten daran, dass man sich als Unterstützer nicht in mehrere Unterstützerlisten eintragen kann. Der Wähler könne dadurch - anders als beim eigentlichen Wahlgang - seine Stimmen nicht mehr auf mehrere Personen auch unterschiedlicher Listen verteilen, monieren die Piraten. Damit werde die Wahlfreiheit eingeschränkt.

Um eine Entscheidung noch vor der Kommunalwahl am 15. März 2020 zu erreichen, haben die Piraten beantragt, per einstweiliger Anordnung den Passus bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen. Das Gericht war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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