Bayerns Finanzminister kritisiert Walter-Borjans Steuerpläne

München (dpa/lby) - Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) lehnt die vom neuen SPD-Vorsitzenden Norbert Walter-Borjans geforderten Steuererhöhungen für Unternehmen und Erben strikt ab. Mittelständische Unternehmen seien das Rückgrat der deutschen Wirtschaft - sie stärker mit Erbschaftssteuer belasten zu wollen, sei ein "verheerendes Signal", sagte Füracker am Samstag.
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Albert Füracker (CSU, M), Bayerischer Finanzminister, spricht während der Sitzung des Bayerischen Landtags. Foto: Lino Mirgeler/dpa
dpa Albert Füracker (CSU, M), Bayerischer Finanzminister, spricht während der Sitzung des Bayerischen Landtags. Foto: Lino Mirgeler/dpa

München (dpa/lby) - Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) lehnt die vom neuen SPD-Vorsitzenden Norbert Walter-Borjans geforderten Steuererhöhungen für Unternehmen und Erben strikt ab. Mittelständische Unternehmen seien das Rückgrat der deutschen Wirtschaft - sie stärker mit Erbschaftssteuer belasten zu wollen, sei ein "verheerendes Signal", sagte Füracker am Samstag. Walter-Borjans zufolge sollten Spitzenverdiener und Erben von Unternehmen mehr Steuern zahlen. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag) sagte er, es sei angemessen, wenn bei Spitzenverdienern der Staat knapp die Hälfte ihres Einkommens einbehielte.

Füracker bezeichnete Steuererhöhungen als "Gift für die heimische Wirtschaft" und forderte im Gegenteil: "Wir müssen die steuerliche Belastung der Unternehmen endlich senken und nicht gegen den internationalen Trend handeln." Nur so erhielten Unternehmen Spielräume, um in Deutschland zu investieren sowie Arbeitsplätze zu sichern. Dem CSU-Politiker nach verkennt die SPD die Verantwortung, die ein Firmennachfolger erbt - etwa für seine Mitarbeiter.

Der Spitzensteuersatz beträgt zurzeit 42 Prozent und gilt für alle Steuerzahler, die mehr als 54 950 Euro im Jahr haben. Erst ab einem deutlich höheren Einkommen fallen wieder mehr Steuern an, nämlich die sogenannte Reichensteuer: Alles über einem Jahresverdienst von 260.533 Euro wird mit 45 Prozent besteuert.

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