Bayern: Zahl der Drohnen-Vorfälle an Bayerns Flughäfen steigt an

Die Zahl der Flugbehinderungen durch Drohnen ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Im Oktober vergangenen Jahres verschärfte der Gesetzgeber die Regeln für den Drohnenflug.
dpa |
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Drohnenflüge im Bereich "sensibler Zonen" wie Flughäfen sind vom Gesetzgeber verboten.
Julian Stratenschulte/dpa Drohnenflüge im Bereich "sensibler Zonen" wie Flughäfen sind vom Gesetzgeber verboten.

München - Drohnen haben auch im vergangenen Jahr Flugzeuge an den größten bayerischen Flughäfen behindert. Nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS) wurden am Münchner Airport sieben Vorfälle gezählt und damit einer mehr als 2016, wie die DFS der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Am Flughafen Nürnberg stieg die Zahl von einem auf zwei Fälle an.

Bundesweit meldeten Piloten 88 Sichtungen der unbemannten Flugobjekte mit kleinen Rotoren und Kameras. "Auch wenn die Zahlen nicht so hoch wie befürchtet sind, so sind es dennoch für uns immer noch zu viele solcher Sichtungen", sagte ein DFS-Sprecher. Der Großraum um den Frankfurter Flughafen war mit 15 Vorfällen demnach am stärksten betroffen. Seit 2015 steigen die Zahlen an zahlreichen Flughäfen in Deutschland kontinuierlich an.

Seit Oktober gelten verschärfte Regeln für den Drohnenflug: Große Geräte müssen gekennzeichnet sein, manche brauchen eine Aufstiegserlaubnis. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilogramm, braucht der Pilot seit 1. Oktober zudem einen Kenntnisnachweis. Maximale Flughöhe ist 100 Meter. Über "sensiblen Zonen" sind Drohnenflüge ganz verboten - zum Beispiel über Flughäfen.

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