Bayern will Fotografieren unter Röcke verbieten lassen

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern wollen, dass Fotografieren unter Röcke und Kleider von Mädchen und Frauen unter Strafe gestellt wird. Wie die Justizminister der drei Länder am Donnerstag mitteilten, bereiten NRW und Bayern gemeinsam einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative zum sogenannten "Upskirting" vor.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Zwei Frauen in kurzen Röcken gehen auf einem Weg. Foto: Jane Barlow/PA Wire/Archivbild
dpa Zwei Frauen in kurzen Röcken gehen auf einem Weg. Foto: Jane Barlow/PA Wire/Archivbild

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern wollen, dass Fotografieren unter Röcke und Kleider von Mädchen und Frauen unter Strafe gestellt wird. Wie die Justizminister der drei Länder am Donnerstag mitteilten, bereiten NRW und Bayern gemeinsam einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative zum sogenannten "Upskirting" vor.

Nach geltendem Recht seien solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar, kritisierten die Minister. Anders verhalte es sich lediglich, wenn Bilder in einer Wohnung geschossen würden und damit den "höchstpersönlichen Lebensbereich" der weiblichen Opfer verletzten.

Es könne nicht länger von solchen "zufälligen Sachverhaltsumständen" abhängen, ob demütigende, verletzende Eingriffe in die Privatsphäre von Frauen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit seien, betonte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Auch Bayerns Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) bemängelte: "Der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht reagiert. Deshalb werden wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen." Besonders verletzend sei es, wenn solche Fotos im Internet veröffentlicht würden.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: "Wir wollen, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können." Ein Straftatbestand würde es der Polizei erleichtern, gegen Täter vorzugehen, Personalien aufzunehmen, Platzverweise zu erteilen und Fotoapparate oder Handys zu beschlagnahmen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.