Bayern will Bund im Streit um Familiengeld verklagen

In Bayern bekommen Eltern kleiner Kinder seit vergangenem September 250 Euro Familiengeld pro Monat. Aber nicht alle. Grund ist, dass der Bund die Leistung auf Hartz IV anrechnen lässt. Nun müssen wohl Richter entscheiden.
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Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Peter Kneffel
dpa Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Peter Kneffel

Gmund (dpa/lby) - Im Streit um die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes bei Hartz-IV-Empfängern will der Freistaat den Bund verklagen. "Das ist eine unhaltbare Situation", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag am Rande der Kabinettsklausur in Gmund am Tegernsee. Der seit Monaten bestehende Konflikt sei politisch nicht zu lösen. Voraussichtlich solle die Klage im Februar eingereicht werden. Zuständig sei das Bundessozialgericht in Kassel. "Es muss eine rechtliche Klärung her", betonte Söder. Auf der anderen Seite strebt auch der Bund Musterklagen an.

Das SPD-geführte Bundessozialministerium ist - anders als die bayerische Staatsregierung - der Meinung, dass das in Bayern ausgezahlte Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet werden muss. Das umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. In Bayern gelten derzeit zwei unterschiedliche Regelungen: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein zusätzliches Familiengeld. Außer sie wohnen in den sogenannten Optionskommunen - Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes.

Das Bundesarbeitsministerium erklärte am Freitag, auch die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die gegenwärtige Situation "beendet werden muss" - es bleibt aber bei seiner Position und hält die bayerische Praxis für rechtswidrig. Man wolle "so schnell wie möglich Rechtssicherheit". "Deshalb wird angestrebt, über geeignete Musterklagen betroffener Leistungsbezieher so schnell wie möglich eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen."

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) erklärte, ein vom Freistaat in Auftrag gegebenes Gutachten unterstütze die bayerische Rechtsauffassung. Man sei zwar bereit, weiter mit dem Bund zu verhandeln, und hoffe auf "Einsicht". Sie betonte aber: "Wir können nicht darauf warten, dass sich Hubertus Heil vielleicht doch noch in einigen Monaten unserer Sichtweise anschließt, denn das Familiengeld fehlt den betroffenen Eltern jeden Tag. Deshalb bereiten wir jetzt die Klage gegen den Bund vor und wissen namhafte Rechtsexperten auf unserer Seite."

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