Bayern will BGH ersetzen: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG)
München - Wirklich neu ist es ja eigentlich nicht, das von Ministerpräident Markus Söder (CSU) angekündigte, neue Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG). Es ist eher uralt, sozusagen, eines der ältesten Gerichte überhaupt in Deutschland.
Seine Geschichte beginnt mit der Gründung des "Revisoriums" vor fast 400 Jahren, im Jahr 1625. Ab da musste nämlich nicht mehr der Kaiser oder das kaiserliche Kammergericht mit der Berufung angerufen werden, zuständig war nun ein bayerisches Gericht – zur Wahrung einer einheitlichen obersten Rechtssprechung.
Aus Kostengründen löst Edmund Stoiber das BayObLG auf
"Ein für die Souveränität Bayerns nicht hoch genug zu schätzendes Ereignis. Sie war ein der Zentralmacht abgerungenes Privileg", sagte der damalige Präsident des Bundesgerichtshofes (BGH) Günter Hirsch im Jahr 2006, als Edmund Stoiber (CSU) als Ministerpräsident das "Oberste" auflösen ließ, aus Kostengründen.
Über Jahrhunderte hinweg war das Gericht anerkannt von allen, die Bayern regierten. Erst die Nationalsozialisten lösten das "Oberste" auf. Nach dem Krieg wurde es wieder errichtet. Zuständig war es etwa für Fälle von Landes- und Hochverrat oder Terrorismus.
Und es war das Revisionsgericht für die drei bayerischen Oberlandesgerichte in Zivilprozessen. Die Zuständigkeit ging 2006 auf den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über. Das soll sich jetzt wieder ändern, teilte am Donnerstag Justizminister Winfried Bausback mit.
Seine Idee war es, das "Oberste" wieder zu errichten. "Ich habe in dieser Frage schon seit längerem Gespräche mit dem Ministerpräsidenten geführt", so Bausback. Er habe den Vorschlag gemacht und dann gemeinsam mit Söder die Idee aus der Taufe gehoben.
Justizminister Bausback: Mehr Rechtssicherheit in Bayern
"Das neue Bayerische Oberste Landesgericht ist bundesweit einmalig und ein weiterer Meilenstein für eine noch stärkere Justiz in einem starken Rechtsstaat", betont Bausback. Es knüpfe an die große Tradition des Bayerischen "Obersten" an. Seine Urteile und Beschlüsse würden richtungsweisend für die bundesweite Rechtssprechung, so der Minister.
In der Tat hatte das BayObLG einst einen guten Ruf. Teils soll sogar das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des BayObLG abgewartet haben, um auf dieser Basis eigene Urteile zu fällen, heißt es aus Justizkreisen. Etwa eine Million Euro wird das "Oberste" im Etat künftig ausmachen – ein fast geringer Betrag angesichts der Gesamtkosten von knapp eineinhalb Milliarden Euro. Und ein gut investierter, laut Bausback: "Anders als bisher wird künftig nur noch ein einziges Gericht die wichtigsten Rechtsfragen für ganz Bayern klären. Wir sorgen damit für eine bessere Vorhersehbarkeit und mehr Rechtssicherheit." Was bedeutet: Zivile Streitigkeiten, die dem Landesrecht unterlegen – also in Bayern teils anders geregelt werden als beispielsweise in Hessen – werden dann künftig in Bayern und nicht mehr am BGH in Karlsruhe entschieden.
"Der Vorteil ist, es wird schnellere Entscheidungen geben", so Bausback. Und möglicherweise eben auch genauere – anders als der BGH in Karlsruhe können sich die bayerischen Richter voll auf das Landesrecht konzentrieren. Auch weitere Zuständigkeiten, etwa Grundbuch-Streitigkeiten, sollen wieder nach Bayern geholt werden. Zur Änderung der entsprechenden Regelungen stünden demnächst Gespräche mit dem Bund an, so Bausback.
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