Bayern warnt Österreicher vor Einkaufen zum Nationalfeiertag

Die Quarantänepflicht gelte für jeden, der aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreise, unterstrich Huml. Ein Einkauf, und sei er noch so kurz, bilde keine Ausnahme. Nach der geltenden Einreise-Quarantäneverordnung sei jeder, der sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten habe und nach Bayern einreise verpflichtet, in Quarantäne zu gehen. Die Ministerin unterstrich: "Und das ist bei in Österreich Wohnenden der Fall. Dadurch gilt die 48-Ausnahme-Regelung grundsätzlich nicht für Menschen, die dauerhaft in einem Risikogebiet leben und von dort nach Bayern einreisen." Die Ausnahmeregelung gilt nach Angaben aus dem Gesundheitsministerium unter anderem für Bayern, die kurz in einem Risikogebiet waren, weil sie dort arbeiten oder einen Lebenspartner besuchen wollten.
Huml appellierte "Ich bitte alle den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Es ist jetzt nicht die Zeit des Reisens und Treffens. Wir wollen eine Ausbreitung des Virus so weit es irgend geht vermeiden."
In Bayern breitet sich das neue Coronavirus rasch aus: 20 bayerische Städte und Kreise inklusive der Landeshauptstadt München überschritten am Wochenende den Schwellenwert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Das sind nach den Daten des Landesamts für Gesundheit (LGL) neun Kommunen mehr als vor dem Wochenende.