Bayern qualmfrei: Volksbegehren am Start

Es geht um ein komplettes Rauchverbot in öffentlichen Räumen. An sieben Stellen in München kann man sich ab Donnerstag in die Unterschriftenlisten eintragen. In ganz Bayern werden bis zum 2. Dezember 950000 Unterschriften gebraucht
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MÜNCHEN - Es geht um ein komplettes Rauchverbot in öffentlichen Räumen. An sieben Stellen in München kann man sich ab Donnerstag in die Unterschriftenlisten eintragen. In ganz Bayern werden bis zum 2. Dezember 950000 Unterschriften gebraucht

Kein Thema hat in den vergangenen Jahren die bayerische Seele so zum Glühen gebracht wie das Rauchergesetz – nicht einmal der Transrapid. Nachdem die CSU stolz auf Deutschlands schärfstes Nichtrauchergesetz war, wurde die Bestimmung durch Raucherclubs und den Einfluss der mitregierenden FDP aufgeweicht. Jetzt gibt es heftigen Widerstand. So heftig, dass ein von der ÖDP entfachtes Volksbegehren parteiübergreifend Zulauf findet.

Ab Donnerstag, den 19. November können die Bayern das Volksbegehren unterstützen. Dafür müssen sich bis zum 2. Dezember zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind rund 950000) in die Unterschriftenlisten in den Rathäusern eintragen. Stimmberechtigt ist, wer an einer Landtagswahl teilnehmen darf – also keine EU-Ausländer wie bei einer Kommunalwahl.

Das Volksbegehren sieht ein beinahe totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen vor. Es ist im Prinzip der Urentwurf der CSU – nur ohne die Raucherclubs. Kommen genug Unterschriften zusammen, dann wird voraussichtlich an einem Sonntag bis Juni 2010 an der Wahlurne darüber abgestimmt. Dann genügt die einfache Mehrheit, es gibt keine Mindestbeteiligung

An folgenden Orten kann man in München unterschreiben: Stadtinformation im Rathaus; Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstr. 19. In den Bezirksinspektionen Mitte, Blumenstr. 28b; Nord, Leopoldstr. 202a; Ost, Trausnitzstr. 33: Süd, Implerstr. 9; West, Landsbergerstr. 486.

Wer krank ist, beruflich verhindert oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht persönlich kommen kann, für den gibt’s auf Antrag einen „Eintragungsschein“. Damit kann er in jedem beliebigen Eintragungsraum in Bayern unterschreiben. Eine Unterschrift per Brief geht aber nicht. Der Eintragungsschein kann bis zum 2.Dezember schriftlich (auch per Fax oder Mail) oder persönlich beantragt werden.

Willi Bock

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