Bayern muss Kennzeichenerfassung zur Fahndung einschränken

München (dpa/lby) - Auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes muss Bayern seine automatische Erfassung von Autokennzeichen (AKE) einschränken. Das teilte das Innenministerium am Dienstag in München mit. Demnach dürfen die Nummernschilder nicht mehr direkt an den Grenzübergängen gescannt werden. Künftig sei die Nutzung unter anderem nur noch zur Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie Leib und Leben zulässig, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Darüber hinaus dürfe die AKE außerhalb des 30-Kilometer-Grenzbereichs nur noch auf Bundesautobahnen, Europastraßen und Bundesstraßen eingesetzt werden.
Herrmann betonte, dass die Kennzeichenerfassung weiter ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit bleibe. Die AKE sei auch weiterhin an polizeilichen Kontrollstellen und im Rahmen der Schleierfahndung mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf nicht den Kern der AKE, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung", sagte Herrmann. Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) soll nun schnellstmöglich entsprechend geändert werden.
Die Bayerische Polizei verfügt dem Innenministerium zufolge aktuell über 22 stationäre AKE-Anlagen, die an 15 Standorten betrieben werden und 39 Fahrspuren überwachen. Darüber hinaus stehen sechs mobile Anlagen zur Verfügung. Eingesetzt werden die Anlagen insbesondere auf internationalen Routen, die auch von grenzüberschreitend agierenden Straftätern intensiv genutzt werden. 2018 seien durch das Scannsystem 229 gestohlene Fahrzeuge sichergestellt worden.