Bayern lehnt Steuer-Taskforce des Bundes im Freistaat ab

Bayern lehnt die vom Bundesfinanzministerium geplante Spezialeinheit gegen großangelegten Steuerbetrug ab. "Es ist ureigene Aufgabe der Länder, Steuerhinterziehung zu bekämpfen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Montag in München der Deutschen Presse-Agentur.
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Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern steht in einem Raum. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild
dpa Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern steht in einem Raum. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

München/Berlin - Bayern lehnt die vom Bundesfinanzministerium geplante Spezialeinheit gegen großangelegten Steuerbetrug ab. "Es ist ureigene Aufgabe der Länder, Steuerhinterziehung zu bekämpfen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Montag in München der Deutschen Presse-Agentur. Bayern bekämpfe seit Jahren mit großem Erfolg jeglichen Steuerbetrug. Ein Eingriff des Bundes in Bayern sei daher völlig unnötig.

"So haben wir mit der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) bereits vor Jahren eine erfolgreiche Initiative gestartet. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen", sagte Füracker. Seit 2017 widme sich zudem ein Spezialkräfteteam der SKS speziell der Aufarbeitung der sogenannten Cum-Ex-Fälle.

In Berlin hatte zuvor eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärt, die neue Einheit könne "bald" loslegen - einen genauen Zeitpunkt könne sie aber nicht nennen. Die sogenannte Task Force solle Informationen und Daten zu Steuerbetrug zentral sammeln und auch Ansprechpartner für Länderbehörden sein.

Die "Welt am Sonntag" hatte berichtet, die Einheit beim Bundeszentralamt für Steuern solle mit 48 Stellen ausgestattet werden. Für die "Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt" seien Ausgaben von etwa 21 Millionen Euro veranschlagt, die im Bundeshaushalt 2020 schon eingeplant seien.

"Cum-Ex" gilt als größter Steuerskandal der deutschen Geschichte. Mit dem Hin- und Herschieben von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hatten Investoren viel Geld zu Lasten der Staatskasse eingestrichen. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach vom Fiskus erstatten.

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