Bayern: Kabinett will härtere Strafen für Mietwucherer

Am Dienstag (22. Oktober) hat das bayerische Kabinett in München eine Bundesratsintiative zur leichteren Ahndung von Mietwucher beschlossen. Das im September 2018 gestartete Pilotprojekt „Geldverwaltung“ wird nun bayernweit ausgedehnt.
Ralf Müller |
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Die bayerische Staatskanzlei in München.
imago/Manngold Die bayerische Staatskanzlei in München.

Am Dienstag (22. Oktober) hat das bayerische Kabinett in München eine Bundesratsintiative zur leichteren Ahndung von Mietwucher beschlossen. Das im September 2018 gestartete Pilotprojekt "Geldverwaltung" wird nun bayernweit ausgedehnt.

München - Die bayerische Staatsregierung will, dass Mietwucherer leichter bestraft werden können. Der Ministerrat beschloss am Dienstag in München eine Bundesratsinitiative, die das Ziel hat, die Wucher-Bestimmung im Wirtschaftsstrafgesetz zu verschärfen. Nach der derzeitigen Rechtslage könne Mietwucher kaum geahndet werden, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro kann bisher bestraft werden, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt und der Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausnutzt. Um dem Wucherer einen Bußgeldbescheid ins Haus zu schicken, muss bisher nachgewiesen werden, dass sich die Mieter in einer Zwangslage befinden, weil sie keine andere passende Wohnung finden. Darüber hinaus muss dem Vermieter nachgewiesen werden, dass er diese Zwangslage gekannt hat. Diese beiden Voraussetzungen sollen nach der bayerischen Initiative gestrichen werden.

Bayern möchte Bußgeldrahmen für Mietwucher verdoppeln

Künftig soll es ausreichen, dass die geforderte Miete in einer Region mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als ein Fünftel übersteigt, erläuterte Eisenreich. Außerdem will Bayern den Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro verdoppeln. Dann – so die Vorstellungen der Staatsregierung – könnten Wuchervermieter leichter belangt werden. "Die große Mehrheit der Vermieter", betonte Eisenreich, "handelt aber verantwortungsbewusst".

Per Bundesratsinitiative die Strafen zu erhöhen, sei "sicher nicht falsch", kommentierte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Natascha Kohnen. Statt umständlicher und langwieriger Klagen gegen den Vermieter wäre es für von Wucher betroffene Mieter jedoch einfacher, einen "Mietenstopp für Bayern sofort umzusetzen".

In eigener Verantwortung will Bayern die so genannten Ersatzfreiheitsstrafen deutlich reduzieren. Diese werden vollzogen, wenn der Betreffende eine Geldstrafe nicht zahlt. Die Belastung der bayerischen Haftanstalten durch diese Häftlinge ist beachtlich, teilte Justizminister Eisenreich mit. Sie belasteten nicht nur die Justizvollzugsanstalten, sondern führten auch zu Einnahmeausfällen beim Staat.

Bayernweite Ausdehnung des Münchner Pilotprojekts "Geldverwaltung"

Ein seit September 2018 bei der Staatsanwaltschaft München I in Kooperation mit der Zentralstelle für Straffälligenhilfe gestartetes Projekt wurde vom Kabinett schon jetzt als so erfolgreich bewertet, dass es bayernweit ausgedehnt werden soll. Auf Antrag des Betroffenen kann die Staatsanwaltschaft dessen "Geldverwaltung" durch einen externen Träger bewilligen.

Das kommt in Betracht, wenn der Betroffene Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht. Der Empfänger dieser Leistungen tritt den Anspruch auf diese Leistungen teilweise an den externen Träger ab, der die Ratenzahlung übernimmt. Dadurch wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhindert. Durch den Pilotversuch in München konnten bereits 680 Hafttage vermieden werden. Für dessen Ausweitung hatte sich Eisenreichs Amtsvorgänger Winfried Bausback (CSU) stark gemacht.

"Schwitzen statt Sitzen" - gemeinnützige Arbeit von Verurteilten

Mit dem schon seit Jahren laufenden Programm "Schwitzen statt Sitzen" können Personen, die zu Geldstrafen verurteilt wurden, auch in gemeinnützige Arbeit vermittelt werden, wenn sie das Geld nicht aufbringen können. Allein durch "Schwitzen statt Sitzen" seien im vergangenen Jahr 58.000 Hafttage vermieden worden, teilte Eisenreich mit. Das Projekt "Geldverwaltung" biete eine sinnvolle Ergänzung, etwa bei Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen keine gemeinnützige Tätigkeit ableisten könnten.

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