Bayern ist Bundesland mit den wenigsten Steuererhöhungen

In keinem deutschen Bundesland wurden in den vergangenen Jahren von Städten und Gemeinden weniger die Steuern erhöht als in Bayern.
von  dpa
In keinem deutschen Bundesland gab es in den letzten Jahren weniger Steuererhöhungen als in Bayern. (Symbolfoto)
In keinem deutschen Bundesland gab es in den letzten Jahren weniger Steuererhöhungen als in Bayern. (Symbolfoto) © Imago/Ralph Peters

In den vergangenen Jahren wurden in keinem Bundesland weniger Steuern erhöht als in den bayerischen Städten und Gemeinden. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY) hervor.

Stuttgart/München - In keinem deutschen Bundesland wurden in den vergangenen Jahren von Städten und Gemeinden weniger die Steuern erhöht als in Bayern. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach stieg der sogenannte Grundsteuer-B-Hebesatz für bebaute Grundstücke zwischen 2013 und 2018 in 26,4 Prozent der Kommunen im Freistaat - bundesweit lag die Vergleichszahl bei 58,2 Prozent. Spitzenreiter ist das Saarland, wo der Erhebung zufolge jede Kommune (100 Prozent) an der Preisschraube drehten. Im Schnitt lag 2018 die Belastung aus Grundsteuer B je Einwohner im Freistaat bei 137 Euro - in Nordrhein-Westfalen zahlten die Bürger im Schnitt 206 Euro.

Bayerns Kommunen sind Schlusslicht bei Steuererhöhungen

Auch bei der Gewerbesteuer wurde der Hebesatz in Bayern laut Analyse im Vergleich mit den anderen Bundesländern am wenigsten nach oben verändert. Zwischen 2013 und 2018 verzeichnete die Studie im Schnitt eine Erhöhung um ein Prozent. Nur 18,8 Prozent der Städte und Gemeinde erhöhte den Satz in den vergangenen fünf Jahren - bundesweit stieg er bei 51 Prozent aller Kommunen. Auch hier ist das Saarland Spitzenreiter mit 80,8 Prozent.

Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Bundesweit betrugen die Steuereinnahmen zuletzt 14,2 Milliarden Euro. Nach langem Streit hatten sich Bund und Länder kürzlich auf eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform geeinigt. Das neue Modell sieht eine Berücksichtigung des Immobilienwertes bei der Steuerberechnung vor. Bayern kann aber wegen einer Länderöffnungsklausel davon abweichen und ein eigenes Grundsteuermodell umsetzen, welches sich nur nach der Größe richtet.

Lesen Sie hier: Dürrehilfe - Das fällt für die Bauern in Bayern ab

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