Bayern hält an Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer fest

Die in Niedersachsen von einem Gericht gekippte generelle Quarantänepflicht für alle Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gilt in Bayern vorerst unverändert weiter. Die Staatsregierung sehe keine aktuelle Notwendigkeit, die Regelung zu verändern.
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Eine Person hält eine Atemschutzmaske in den Händen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild
dpa Eine Person hält eine Atemschutzmaske in den Händen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

München/Hannover - Die in Niedersachsen von einem Gericht gekippte generelle Quarantänepflicht für alle Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gilt in Bayern vorerst unverändert weiter. Die Staatsregierung sehe keine aktuelle Notwendigkeit, die Regelung zu verändern. "Momentan gilt es noch in Bayern", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München.

Ihr seien zudem in Bayern keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zu der Regelung bekannt, die auf einer Verabredung aller Bundesländer basiere, sagte Huml. Gleichwohl werde auch in Bayern immer geschaut, ob die geltenden Verordnungen noch angemessen seien.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Montagabend die generelle Quarantänepflicht für Menschen außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen. Die Richter gaben damit dem Eilantrag eines Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden statt. Der entsprechende Passus in der niedersächsischen Verordnung wurde vom Gericht einstweilig außer Vollzug gesetzt.

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