Bayern erlaubt nach wie vor keine gemeinsame Bestattung von Hund und Herrchen

In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können sich Tierbesitzer mit ihren vierbeinigen Lieblingen gemeinsam bestatten lassen.
München - Mehrmals steigen Manfred Koch Tränen in die Augen, als er vor dem Grab steht. „Hier ruht nicht irgendwer, sondern ein Familienmitglied“, sagt der 66-Jährige und blickt dabei auf eine schlichte Holztafel hinab, auf der ein Bild und der Name des Toten zu sehen sind: Krümel hieß er. 22 Jahre lang hat der braun-weiße Kater Manfred Koch und dessen Frau Anneliese begleitet, bevor das Tier vergangenen September starb. Seitdem ruht Krümel auf der Tierruhestätte Augsburg. Für Koch ist dieser Ort der Trauer wichtig.
Mensch-Tier-Friedhof: Nicht ohne mein Zamperl
Doch eigentlich wünscht er sich etwas ganz anderes: Menschen und geliebte Haustiere sollten gemeinsam in einem Grab bestattet werden dürfen, sagt er. In anderen Bundesländern ist dies seit einigen Wochen möglich. In Bayern sind gemeinsame Friedhöfe für Vierbeiner und ihre Halter aber noch in weiter Ferne.
Am Augsburger Tierfriedhof ruhen fast 3000 Vierbeiner
Dabei gebe es daran sehr großes Interesse, sagt die Leiterin des Augsburger Tierfriedhofs, Dorothee Petri. Immer wieder werde dieser Wunsch von Menschen geäußert, die ihre Tiere hier zu Grabe tragen. Seit 1998 können auf dem Areal im Süden der Stadt Tiere zu ihrer letzten Ruhe gebettet werden. „Das war ein langer Kampf, bis wir die Genehmigung bekommen haben“, erinnert sich Petri. Seit der Eröffnung werde die Ruhestätte aber sehr gut angenommen. Fast 3000 Kaninchen, Hunde, Katzen, Mäuse, Meerschweinchen oder Schildkröten ruhen inzwischen hier.
Anders als in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen jedoch, wo es seit wenigen Wochen zwei Friedhöfe mit gemeinsamen Gräbern für Mensch und Tier gibt, wird dies in Bayern auf absehbare Zeit wohl nicht passieren. Bestattungen von Mensch und Tier im gleichen Grab würden dem Zweck von Friedhöfen entgegenstehen, „eine schickliche Bestattung verstorbener Menschen zu ermöglichen“, sagt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums. Friedhöfe seien öffentliche Einrichtungen, die als würdige Ruhestätte den Verstorbenen und der Pflege ihres Andenkens gewidmet seien. Tote Tiere gehörten daher nicht in dasselbe Grab.
Im konservativen Bayern muss die Politik noch überzeugt werden
Auch Kirchenvertreter hatten sich nach der Eröffnung der beiden Friedhöfe gegen solche Bestattungsmodelle ausgesprochen. So fürchtet etwa die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), dass die Menschenwürde, die bereits unter der Ökonomisierung der Bestattungen leide, weiter verwischt werde. Für Manfred Koch sind solche Argumente nicht nachvollziehbar. „Krümel war mein ein und alles“, wiederholt er mehrmals. Es sei für ihn unverständlich, weshalb der Kater auf einen anderen Friedhof müsse. Auf Unterstützung kann Koch möglicherweise vom Bayerischen Städtetag hoffen. Dieser erörtert das Thema derzeit in seinem Arbeitskreis Bestattungswesen. Angeregt hatten das die Städte München und Augsburg (AZ berichtete).
Auch die Deutsche Friedhofsgesellschaft in Bonn, die die Ruhestätten in Essen und Braubach betreibt, glaubt an eine Änderung des Bestattungsrechts in Bayern. Langfristig sei das Ziel, in ganz Deutschland solche Bestattungen anzubieten, sagt die Leiterin der Friedhofsverwaltung, Judith Könsgen. Im eher konservativen Freistaat könnte es aber etwas länger dauern, die Politik zu überzeugen.