Bayern erlaubt größere Versammlungen: Kneipen bleiben zu

Mit behutsamen Lockerungen reagiert Bayern auf zuletzt stabile Corona-Infektionszahlen. Private Veranstaltungen dürfen nun mit mehr Menschen stattfinden. Clubs, Bars und Kneipen müssen aber weiter geschlossen bleiben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Kar Markus Söder (CSU) und Florian Herrmann (CSU). Foto: Sven Hoppe/dpa Pool/dpa
dpa Kar Markus Söder (CSU) und Florian Herrmann (CSU). Foto: Sven Hoppe/dpa Pool/dpa

München (dpa/lby) - In Bayern sind von diesem Mittwoch an wieder etwas größere private Veranstaltungen und Familienfeiern erlaubt. Bars und Kneipen müssen dagegen auch weiterhin geschlossen bleiben - auf noch unbestimmte Zeit. Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München mit.

Herrmann betonte, das Corona-Infektionsgeschehen sei insgesamt zwar stabil. Das Virus sei aber nicht besiegt. Deshalb fahre Bayern weiterhin einen "Kurs der Sicherheit, der Umsicht und Vorsicht, weil wir uns nicht verstolpern wollen". Folglich gebe es nun einige, aber keine grundlegenden Lockerungen. Die neuen Erleichterungen im Einzelnen:

PRIVATVERANSTALTUNGEN: Private Feiern und Veranstaltungen wie Parteiversammlungen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliches dürfen nun mit doppelt so vielen Teilnehmern stattfinden wie bisher. In geschlossenen Räumen sind also jetzt bis zu 100 Personen erlaubt, im Freien bis zu 200 Personen. Auch Schulabschlussfeiern können in dieser Größenordnung stattfinden.

SCHANKWIRTSCHAFTEN: Kneipen, Bars und Clubs müssen vorerst geschlossen bleiben. "Bei der klassischen Schankwirtschaft haben Sie eine Kombination von Faktoren, die einfach infektionsschutzmäßig problematisch sind", sagte Herrmann. Der zuletzt sprunghafte Anstieg der Corona-Infektionen im US-Bundesstaat Texas, in dem zunächst wiedergeöffnete Bars und Kneipen wieder schließen mussten, zeige die Unsicherheit der Lage. Weil das Infektionsgeschehen unkalkulierbar sei, könne es für die Öffnungen der Lokale im Freistaat weiterhin keine konkrete Prognose geben. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) noch für den Juli Corona-Lockerungen für Bayerns Kneipen in Aussicht gestellt. Betreiber aus der Branche drängen seit Wochen auf eine Perspektive für ihre Lokale.

FREIZEITEINRICHTUNGEN: Wieder öffnen dürfen hingegen Freizeiteinrichtungen im Innenbereich wie beispielsweise Escape-Rooms oder Indoor-Spielplätze. Voraussetzung ist, dass die Besucher den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch Innenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen wieder öffnen.

FLUSSKREUZFAHRTEN: Auch Flusskreuzfahrtschiffe können nun in Bayern den Betrieb wieder aufnehmen. Hier gelten Herrmann zufolge die gleichen Hygienebestimmungen wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben. Am Platz kann dann - wie auch im öffentlichen Personennahverkehr - auf den Mindestabstand von eineinhalb Metern verzichtet werden.

SPORT: Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können nun auch wieder in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, wenn in festen Gruppen trainiert wird. In Kampfsportarten darf die Trainingsgruppe bis zu fünf Personen umfassen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.