Bayern-Ei: Gericht bestätigt Verkaufs-Verbot

Salmonellen-Verdacht, und vielleicht umdatierte Haltbarkeitsdaten. Ein Gericht hat ein Verkaufsverbot für Eier des Unternehmens Bayern-Ei bestätigt: Verbraucherschutz geht vor Wirtschaftsinteresse.
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Verkaufs-Verbot für Bayern-Ei. Das bestätigte jetzt das Gericht. (Archivbild)
dpa Verkaufs-Verbot für Bayern-Ei. Das bestätigte jetzt das Gericht. (Archivbild)

Regensburg/Landshut/Aiterhofen - Das unter Salmonellen-Verdacht stehende Unternehmen Bayern-Ei darf weiter keine Eier als Lebensmittel verkaufen. Das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigte die Entscheidung der Behörden am Donnerstag in vollem Umfang.

"Die Entscheidung ist eine gute Nachricht für den Verbraucherschutz", sagte Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU). Die Behörden hätten nach ersten Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft schnell und konsequent zum Schutz der Verbraucher gehandelt.

Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Rosi Steinberger begrüßte die richterliche Entscheidung und forderte die Schließung von Bayern-Ei. "Ein Betrieb der Lebensmittelproduktion, der mit so hoher krimineller Energie agiert und die Gesundheitsschädigung der Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst in Kauf nimmt, muss dauerhaft geschlossen werden."

Lesen Sie hier: Bayern-Ei schweigt zum Verkaufs-Verbot

Der Betrieb aus dem niederbayerischen Aiterhofen, der auch exportierte, musste im Sommer wegen Verdachts auf Salmonellen Eier zurückrufen. Damals gab es bereits Ermittlungen, weil das Unternehmen für einen Salmonellen-Ausbruch im Sommer 2014 in Europa verantwortlich gewesen sein könnte. Es gab weiter Anhaltspunkte, dass zurückgegebene Ware neu verpackt und das Mindesthaltbarkeitsdatum verlängert worden sein könnte.

Das Verkaufsverbot hatten Anfang August Lebensmittelüberwacher der Landratsämter in Abstimmung mit dem Verbraucherschutzministerium in München verhängt. Bayern-Ei hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Das Regensburger Gericht sah nun einen hinreichenden Verdacht, dass gegen Kennzeichnungsvorschriften verstoßen und gesundheitsschädliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht worden seien. Ob es mildere Mittel gebe als ein Verkaufsverbot, müsse das Hauptsacheverfahren klären. Das Gericht habe dem Verbraucherschutz angesichts möglicher Gesundheitsgefahren ein höheres Gewicht eingeräumt als den wirtschaftlichen Interessen von Bayern Ei.

Lesen Sie hier: Bayern-Ei-Geschäftsführer verhaftet

Das Verkaufsverbot gilt für die am Unternehmenssitz Aiterhofen (Kreis Straubing-Bogen) sowie in Aholming-Tabertshausen (Kreis Deggendorf) produzierten Eier. Am dritten Standort Wallersdorf-Ettling (Landkreis Dingolfing-Landau) werden momentan keine Eier produziert.

Die Einhaltung des Verbots werde überwacht, erläuterte die Regierung von Oberbayern. Nur nach Anmeldung bei den Behörden könnten Eier mit der Kennzeichnung "K3 - Nicht für den menschlichen Verzehr" überhaupt weggefahren werden. Die Verladung der Eier erfolge unter Kontrolle der Kreisverwaltungsbehörde. Danach werden die Transportfahrzeuge verplombt.

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