Bayern begrüßt Karlsruher Urteil zu Staatsanleihen

München/Karlsruhe (dpa/lby) - Bayern hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) begrüßt. "Bayern stand den Anleihekäufen der EZB schon immer äußerst kritisch gegenüber - Deutschlands oberstes Gericht bestätigt unsere Haltung", erklärte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag in München.
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Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, nimmt nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts an einer Pressekonferenz teil. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, nimmt nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts an einer Pressekonferenz teil. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München/Karlsruhe (dpa/lby) - Bayern hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) begrüßt. "Bayern stand den Anleihekäufen der EZB schon immer äußerst kritisch gegenüber - Deutschlands oberstes Gericht bestätigt unsere Haltung", erklärte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag in München. "Eine maßgebliche Beteiligung nationaler Parlamente an solchen Entscheidungen ist nicht nur eine Frage des Miteinanders sondern rechtlich zwingend."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag mehreren Klagen gegen die Staatsanleihenkäufe der EZB seit 2015 überwiegend stattgegeben. Die Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen. Vor allem die Frage der Verhältnismäßigkeit des Kaufprogramms muss aus Sicht des Gerichts geklärt werden. Hierzu sollen Bundesregierung und Bundestag auf die EZB einwirken. Die Bundesbank darf künftig nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem Kaufprogramm "angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen".

Die Entscheidung sei auch eine "schallende Ohrfeige" für den Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem das Verfassungsgericht schwerwiegende Verfehlungen vorhalte, teilte Füracker weiter mit. "Dieses historische Urteil macht deutlich: Auch EZB und EuGH können sich nicht grenzenlos über verfassungsrechtliche Grundsätze hinwegsetzen."

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