Bayerisches LKA warnt vor falschen Vorladungen

Das Bayerische Landeskriminalamt und die Münchner Polizei warnen die Bevölkerung vor Fake-Emails. Unbekannte verschicken aktuell viele falsche Vorladungen, in deren Anhang sich eine unerfreuliche Überraschung versteckt.
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Das Bayerische Landeskriminalamt und die Münchner Polizei warnen die Bevölkerung vor Fake-E-Mails. Unbekannte verschicken aktuell viele falsche Vorladungen, in deren Anhang sich eine unerfreuliche Überraschung versteckt.

München - In ganz Bayern wurden in den vergangenen Tagen viele gefälschte E-Mails verschickt, deren vermeintlicher Absender die bayerische Polizei ist. Darin werden Vorladungen vorgetäuscht und der Empfänger dazu aufgerufen, sich bei der Polizei einzufinden. Laut Polizei sind diese Fake-E-Mails im Text inhaltlich einer echten Vorladung nachempfunden. Unter anderem werden darin die Anschrift der Polizeidienststelle sowie ein Termin genannt. Wer allerdings genauer hinschaut, kann die Mail eindeutig als Fälschung enttarnen.

Das perfide an der "Vorladung" ist, dass in der E-Mail ein Anhang mit Unterlagen zu "der Ermittlungssache" beigefügt ist. Das Bayerische Landeskriminalamt warnt eindringlich davor diese Unterlagen zu öffnen, da sich sonst ein Trojaner auf dem Computer des Empfängers installieren könne. Was diese unbekannte Schadsoftware anrichten kann, wird derzeit noch von der Polizei untersucht.

Wie kann man eine gefälschte Vorladung erkennen?

Das Landeskriminalamt hat aber auch Tipps, wie man eine E-Mail mit einer gefälschten Vorladung erkennen kann. Im Anschreiben verwenden die Absender die Formulierung "Dies ist eine Vorladung der deutschen national Polizeiabteilung". Oftmals fehlen in diesem Text Umlaute, wodurch man den gefälschten Inhalt schnell entdecken kann.


Ein Auszug aus einer gefälschten Vorladung. Foto: Landeskriminalamt Bayern

Die Polizei rät im Zweifelsfall dazu, in der zuständigen Dienststelle anzurufen. Wer ein solche E-Mail erhält, sollte den Anhang auf keinen Fall öffnen und sofort Anzeige erstatten. Laut Landeskriminalamt werden Vorladungen grundsätzlich mit der Briefpost verschickt oder persönlich überbracht.

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