Bayerisches Landeskriminalamt: Affäre um V-Mann vor dem Ende?
Karlsruhe/Nürnberg - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag die Freisprüche des Nürnberger Landgerichts gegen vier Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts bestätigt. Vorbei ist damit die "V-Mann-Affäre" aber noch nicht. Zwei zu Bewährungsstrafen verurteilte Beamte kommen erneut vor Gericht.
Nach jahrelangen Ermittlungen und einer Anklage der Staatsanwaltschaft, die sich gewaschen hatte, war am Ende des neun Monate dauernden Prozesses im Urteil des Nürnberger Landgerichts kaum noch etwas übrig geblieben. Dort war keine Rede mehr von Diebstahl, Strafvereitelung im Amt, versuchter schwerer Freiheitsberaubung und Betrug.
Auf Widersprüche folgte ein neuer Prozess
Gerichtlich festgestellt wurde lediglich, dass zwei der sechs Angeklagten vor Gericht gelogen hatten. Die Quittung für die uneidliche Falschaussage, wie der juristische Begriff dafür lautet, fiel überschaubar aus: sieben und drei Monate Haft auf Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft, der dieses Strafmaß nicht gefiel und auch nicht die vier Freisprüche, konnte sich mit ihrer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) aber nur in sehr geringem Umfang durchsetzen, wie sich jetzt mit der Bestätigung der Freisprüche zeigte. Wegen Widersprüchen in der Beweiswürdigung hob der BGH auch die beiden Bewährungsstrafen auf und ordnete einen neuen Prozess an.
Der Vorgesetzte des V-Mannes log vor Gericht
Eng könnte es jetzt nur noch für jenen LKA-Beamten werden, der mit sieben Monaten Haft (Bewährung) die höchste Strafe erhielt. Daran, dass er wegen uneidlicher Falschaussage in zwei Fällen zu recht schuldig gesprochen worden sei, besteht nämlich auch nach Überzeugung der Karlsruher Richter kein Zweifel.
In seinem Fall geht es um die Höhe des Strafmaßes - und vor allem um seinen Job. Beim LKA war er der dienstliche Führer eines V-Mannes, der im Auftrag der Behörde die Regensburger Rocker-Gang "Bandidos" ausforschte und mit Aussagen, die das Gericht am Ende für nicht beweiswürdig hielt, auch die "V-Mann-Affäre" losgetreten hatte. Eines der vielen haarsträubenden Details aus dem Innenleben des LKA könnte ihm jetzt beruflich zur Falle werden.
Monatelang Zivilisten mit dem Polizeicomputer ausspioniert
Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums München bestätigte, läuft gegen ihn auch noch ein Disziplinarverfahren. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Strafverfahrens ruht es, erst dann wird über seine weitere Eignung als Beamter entschieden. Das Problem für den LKA-Mann ist eine Geldstrafe (1.500 Euro), die das Amtsgericht München verhängt hat.
Im Zuge der "V-Mann-Affäre" war herausgekommen, dass er über Jahre hinweg die Bewohner seiner Heimatgemeinde im Kreis Kitzingen "flächendeckend" ausgeforscht hatte - per Zugriff auf den Polizeicomputer. Auch dieser Verstoß wird im Disziplinarverfahren berücksichtigt.