Bayerisches Integrationsgesetz: Klagen werden verhandelt

Klare Regeln bei der Integration von Zuwanderern in Bayern - das soll das Integrationsgesetz laut CSU bringen. Von «Leitkultur» und «Grundkursen» ist die Rede. Nun befassen sich Bayerns Verfassungsrichter mit dem Gesetzestext.
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Ein Mann liest die Sprachtafel "I lern Boarisch". Foto: Alexander Heinl/dpa/Archivbild
dpa Ein Mann liest die Sprachtafel "I lern Boarisch". Foto: Alexander Heinl/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Es war die längste Debatte in der Geschichte des bayerischen Landtags: Bis in die frühen Morgenstunde hatten Abgeordneten stundenlang über das bayerische Integrationsgesetz gestritten. Am Ende verabschiedete die CSU den Gesetzestext der Staatsregierung mit ihrer damals absoluten Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Fast drei Jahre nach der hitzigen Landtagsdebatte geht der Streit vor Gericht weiter. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss über Klagen von SPD und Grünen entscheiden. An diesem Dienstag steht die mündliche Verhandlung in München an.

Unter anderem sieht das Gesetz, das seit Januar 2017 in Kraft ist, folgende Regelungen vor: Migranten, die sich dem Erlernen der deutschen Sprache verweigern, müssen mit Sanktionen rechnen. Und wer die deutsche Rechts- und Werteordnung missachtet, muss an einem "Grundkurs" darüber teilnehmen - wenn er kein Bußgeld riskieren will.

Vor allem der Begriff "Leitkultur" stößt bei den Landtagsfraktionen von SPD und Grünen auf Widerstand. "Der schwammige und unzureichend festgelegte Begriff der Leitkultur, den die CSU aus rein ideologischen Gründen eingeführt hat, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip", erklärte die Grünen-Abgeordnete Gülseren Demirel vor der Gerichtsverhandlung. Auch Unternehmen und Medien würden "zu diesen völlig blödsinnigen Leitkult verpflichtet." Integration werde verhindert statt gefördert.

Die CSU-Fraktion sieht das anders und teilte vorab mit, "dass sie keinerlei Anhaltspunkte dafür sieht, dass das Gesetz im Widerspruch zur bayerischen Verfassung steht." Das Gesetz gebe der Integration von Ausländern im Freistaat eine Richtung, erklärte Tobias Reiß (CSU), der seine Fraktion als Prozessbevollmächtigter vertreten wird. "Wir stehen mit dem Integrationsgesetz zu unserer doppelten Verantwortung: Für die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen und für die von diesen eingeforderte Achtung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung."

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