Bayerischer Spezial-Staatsanwalt für Antisemitismus erfolgreich

Mehr als 600 Verfahren wegen judenfeindlicher Delikte zählt Bayern, ob auf Demos oder Schulen.
Ralf Müller |
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Andreas Franck, Oberstaatsanwalt, vor Benennung zum neuen zentralen Antisemitismus-Beauftragten.
Andreas Franck, Oberstaatsanwalt, vor Benennung zum neuen zentralen Antisemitismus-Beauftragten. © Peter Kneffel/dpa/Archiv

München - Auf einen Erfolg ist der vor einem Jahr eingesetzte "Zentrale Antisemitismusbeauftragte" der bayerischen Justiz, Andreas Franck, besonders stolz: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im vergangenen Mai entschieden, dass demonstrierende Impfgegner durch das Anlegen eines gelben Judensterns die Grenze der freien Meinungsäußerung in Richtung Straftat überschritten haben. Das Obergericht bestätigte damit die Verurteilung eines Impfgegners durch das Landgericht München I wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro.

657 Verfahren wegen antisemitistischer Straftaten in Bayern

Oberstaatsanwalt Franck beschäftigt sich seit einem Jahr hauptamtlich und ausschließlich damit, antisemitische Straftaten aus dem ganzen Freistaat zur Ahndung zu bringen. Zwischen dem 1. Oktober vergangenen Jahres und dem 30. September 2022 leiteten Franck und zuarbeitende Staatsanwälte 657 Verfahren wegen einschlägiger Straftaten ein.

65 davon zog der zentrale Antisemitismusbeauftragte "wegen bayernweiter Relevanz" an sich, darunter auch etliche Verfahren wegen der Gleichsetzung von Impfgegnern mit Holocaust-Opfern, berichtete Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Donnerstag in München.

Münchner Generalsstaatsanwalt: "Beträchtliche" Dunkelziffer bei judenfeindlichen Straftaten

2020 wurden in Bayern 353 judenfeindliche Straftaten registriert, ein Jahr später 510 und dieses Jahr dürfte es erneut eine Steigerung geben, teilte der Münchener Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle mit. Das Dunkelfeld sei "immer noch ganz beträchtlich".

Antisemitismus in Bayern mache sich überwiegend in Gestalt von "Meinungsäußerungsdelikten" bemerkbar, berichtete Franck. Die Täter kämen aus allen Bevölkerungsgruppen, überwiegend vom rechten Rand, aber auch aus der Mitte und linken Gruppierungen. Holocaust verniedlichende oder verherrlichende Bilder und Aussagen fänden sich auf den Smartphones von Schulkindern ebenso wie auf den Webseiten von Israel- Gegnern.

Franck ist nach wie vor erstaunt darüber, "wie schnell manche Menschen in Stereotype des Mittelalters zurückfallen". Dem wolle die Justiz ein entschiedenes "Wir meinen es ernst" entgegen setzen. Der Antisemitismusbeauftragte hat sich auch zur Aufgabe gemacht, Polizeibeamte und Lehrer für solche Straftaten zu sensibilisieren. Eisenreich rief die Opfer auf, in jedem Fall Anzeige zu erstatten.

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4 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 07.10.2022 15:39 Uhr / Bewertung:

    "657 Verfahren wegen antisemitistischer Straftaten in Bayern"

    Und das nur in Bayern. Ich möchte nicht wissen, wieviel Fälle nicht gemeldet werden.

  • DaMamaIhrBua am 07.10.2022 06:50 Uhr / Bewertung:

    Wärs nicht viel wichtiger, solche Staatsanwälte gegen Clankriminalität einzusetzen? Aber das scheint viel unwichtiger zu sein als „Meinungsäußerungsdelikte“.

  • Der wahre tscharlie am 07.10.2022 15:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von DaMamaIhrBua

    Wooow.....Antisemitismus ist für dich also ein „Meinungsäußerungsdelikte“? Starker Tobak.......
    Übrigens, wer die Nachrichten genauer verfolgt, bekommt auch mit, was die Behörden gegen Clan-Kriminalität machen, bzw. wieviel Razzien es in letzter Zeit gab.
    Aber das weißt du sowieso, es geht ja nur um Ablenkung vom eigentlichen Thema.

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