Bayerischer Sextäter bleibt auf freiem Fuß
KARLSRUHE - Keine Sicherungsverwahrung: Der mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher Karl D. aus Heinsberg bleibt in Freiheit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Er hat im Raum München drei Schülerinnen vergewaltigt und gequält. Deswegen musste der Sexualtäter Karl D. (heute 58) für 20 Jahre hinter Gitter. 2009 wurde er freigelassen, lebt in Heinsberg (NRW). Obwohl ihn ein Gutachter weiterhin als „tickende Zeitbombe“ bezeichnet, lehnte das Landgericht München II eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung ab. Der Bundesgerichtshof nickte gestern diese Entscheidung ab.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Landrat des Kreises Heinsberg hatte öffentlich vor dem verurteilten Sexualstraftäter gewarnt, die Bevölkerung protestiert.
Der Vorsitzende Richter des BGH, Armin Nack, sagte gestern, nach der derzeitigen Rechtslage gebe es „keine gesetzliche Handhabe, den Angeklagten nachträglich in der Sicherungsverwahrung unterzubringen“. Er fügte hinzu, dass die Rechtslage „ausgesprochen kompliziert“ sei.
Bundesanwalt Wolfram Schädler sagte, mit einer Koordinierung von Führungsaufsicht, Polizei und Bewährungshelfer könne in solchen Fällen ein engmaschiges Netz gesponnen werden, damit ein Straftäter überwacht werde und weitere Taten verhindert werden könnten. Dies wurde von der Heinsberger Polizei auch zugesagt. D. werde weiter observiert.
Vertreter der Nachbarschaftsinitiative in Heinsberg kündigten an, die Mahnwachen fortzusetzen. Mitorganisatorin Silvia Gippert kritisierte die Gesetzgeber: „Die sitzen in ihren hohen Zimmern, und wir haben unsere Kinder vor Ort. Das ist ein Witz.“
Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte die Gesetzeslage als „unerträgliche Zumutung„ für die Bevölkerung, vor allem für unsere Kinder.“