Bayerischer Finanzminister: Rückzahlung für Unternehmen

München (dpa/lby) - Bayerische Unternehmen sollen ihre bereits gezahlte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag zurückerhalten. Das teilte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Samstag mit.
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Albert Füracker (CSU) nimmt an einer Sitzung des bayerischen Kabinetts teil. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Albert Füracker (CSU) nimmt an einer Sitzung des bayerischen Kabinetts teil. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Bayerische Unternehmen sollen ihre bereits gezahlte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag zurückerhalten. Das teilte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Samstag mit. Damit wolle man die Betriebe während der Corona-Pandemie entlasten. "Bayern dreht gerade an allen möglichen Stellschrauben, um unsere Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten", so Füracker.

Grundsätzlich müssen Betriebe, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich an das Finanzamt übermitteln, für eine dauerhafte Fristverlängerung eine entsprechende Zahlung leisten. Diese Sondervorauszahlung können sie nun wieder zurückerhalten. Dazu müssen die Unternehmen einen Antrag stellen.

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