Bayerische Staatsregierung bringt Verschleierungs-Verbot auf den Weg

Vollverschleierung wie Burka oder Nikab soll bald in bestimmten Bereichen verboten sein, beispielweise in Kindergärten oder bei Wahlen.
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Die Verschleierung mit Burka oder Nikab soll in Bayern insbesondere im öffentlichen Dienst verboten werden. (Symbolfoto)
dpa/Boris Roessler Die Verschleierung mit Burka oder Nikab soll in Bayern insbesondere im öffentlichen Dienst verboten werden. (Symbolfoto)

München - Die Staatsregierung hat am Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Verschleierung des Gesichtes mit Burka oder Nikab in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt werden soll. "Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten", teilte die Staatsregierung nach der Kabinettssitzung mit.

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Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche der hiesigen Kommunikationskultur, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung."

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