Bayerische Ladenzeiten: Mit diesen Änderungen muss jetzt gerechnet werden

Das neue bayerische Ladenschlussgesetz soll laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) "wieder Leben in die Bude" bringen. Was sich jetzt ändern könnte – und was nicht.
von  Ralf Müller
Schon nach 20 Uhr? Wahrscheinlich.
Schon nach 20 Uhr? Wahrscheinlich. © Foto: Sven Hoppe/dpa

München - Die bayerische Staatsregierung hat einen Entwurf für ein Ladenschlussgesetz gebilligt. Die Vorlage, die jetzt den Verbänden und danach dem Landtag zugeleitet wird, hält an den bisherigen Ladenöffnungszeiten von sechs bis 20 Uhr von Montag bis Samstag grundsätzlich fest.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erwartet dennoch, dass die geplanten Liberalisierungen "wieder Leben in die Bude" bringen, womit er Innenstädte und Ortskerne meinte.

Will "wieder Leben in die Bude" bringen: Hubert Aiwanger.
Will "wieder Leben in die Bude" bringen: Hubert Aiwanger. © Daniel Vogl/dpa

Sozialministerin über Ladenschlussgesetz in Bayern: "Arbeitnehmer-Schutzgesetz und kein Wirtschaftsfördergesetz"

Die Ladenschlussregeln seien "ein Arbeitnehmer-Schutzgesetz und kein Wirtschaftsfördergesetz", betonte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Der bereits weitgehend bekannte Entwurf sieht unter anderem vor, dass jede Gemeinde "anlasslos" an Werktagen bis zu acht "Einkaufsnächte" gestatten kann, in denen die Geschäfte bis 24 Uhr geöffnet sein können.

Für einzelne Betriebe des stationären Handels soll es darüber hinaus die Möglichkeit geben, vier solcher Verkaufsnächte abzuhalten. Ein Beispiel sind Buchhandlungen mit abendlichen Lesungen.

Kleinstsupermärkte die ganze Woche rund um die Uhr geöffnet

Personallos betriebene "Kleinstsupermärkte" mit einer Verkaufsfläche bis maximal 150 Quadratmetern dürfen künftig auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr öffnen. Das Sortiment wird gegenüber normalen Supermärkten nicht beschränkt.

Das komme der Versorgung des ländlichen Raumes entgegen, betonte Aiwanger. Er stellte in Aussicht, diese Regelung in Zukunft noch weiter zu liberalisieren, sofern dies den örtlichen Einzelhandel nicht überfordere.

Entbürokratisiert werden soll auch der Sonn- und Feiertagsverkauf in "Tourismusorten". Das zugelassene Warensortiment wird pauschal als "Tourismusbedarf" vereinfacht. Erlaubt ist etwa der Verkauf von Lebens- und Genussmitteln zum sofortigen Verzehr, Zeitungen, Zeitschriften, Schnittblumen.

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