Bayerische Justiz wegen Zschäpe-Besuch unter Erklärungsdruck
München - Die bayerische Justiz ist wegen einer Mitgefangenen unter Erklärungsdruck geraten, die im Mai einmal in der Zelle der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe übernachten durfte. Der Südwestrundfunk berichtete am Dienstag, die Frau werde in ihrem Umfeld schon seit Jahren mit dem Rosaroten Panther in Verbindung gebracht, sie präsentiere sich im Internet mit dem Spitznamen "Pinky" und Bildern der Comicfigur.
Die Frau, die mittlerweile nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim sitzt, sagte dem SWR, Zschäpe habe das lustig gefunden. Brisant dabei ist: Der "Nationalsozialistische Untergrund" nutzte ausgerechnet die Comicfigur "Paulchen Panther" für das 2011 aufgetauchte Bekennervideo, in dem die Mordopfer des NSU verhöhnt wurden.
In Münchner Justiz- und Sicherheitskreisen war am Dienstag von einem "unglücklichen Zufall" die Rede. Es wurde aber betont, dass es schon damals keinerlei Hinweise auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund der Frau gegeben habe - und bis heute nicht gebe.
Zschäpe hatte damals jemanden zum Reden gebraucht, aber einen Seelsorger abgelehnt. Sie bat stattdessen darum, mit einer Mitgefangenen sprechen zu dürfen. Das wurde ihr gestattet, zumal sie zu der Frau dem Vernehmen nach ohnehin regelmäßig Kontakt gehabt haben soll - was im Rahmen der Untersuchungshaft völlig üblich ist.
Die JVA nahm zu dem SWR-Bericht am Dienstag keine Stellung. "Sie werden sicher verstehen, dass wir uns schon mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dazu nicht äußern können", erklärte JVA-Leiter Michael Stumpf. "Ganz generell gilt aber, dass eine Justizvollzugsanstalt reagieren muss, wenn es einem Gefangenen schlecht geht." Natürlich werde überprüft, "ob Sicherheitsbedenken bestehen können, der Haftzweck gefährdet wird oder es sonst Unzuträglichkeiten gibt". Dabei könne auch Eile geboten sein.