Bayerische Grenzpolizei: Braucht es nicht

Der Landtags-Korrespondent Ralf Müller über die Entscheidung zur Grenzpolizei.
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Die im Jahr 2018 wieder eingeführte bayerische Grenzpolizei ist in Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar.
Lino Mirgeler/dpa/AZ-Montage Die im Jahr 2018 wieder eingeführte bayerische Grenzpolizei ist in Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar.

Politisch ist der Spruch der Verfassungshüter eine glasklare Niederlage für die Staatsregierung. Jahrelang befeuerten führende CSU-Politiker – vor allem Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer und der jetzige Amtsinhaber Markus Söder – den Eindruck, die Bayerische Grenzpolizei sei vor allem geschaffen worden, um Reisende an den weiß-blauen Grenzen zu kontrollieren – mit dem kaum unterdrückten Zusatz: Weil der Bund – damals in Gestalt von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) – das nicht richtig macht.

Doch der Versuch, ein Stück nationalstaatlicher Souveränität praktisch durch die Hintertür zu bajuwarisieren, scheiterte am Freitag vor dem Verfassungsgerichtshof. Jetzt ist noch klarer: Eine eigene bayerische Grenzpolizei mit eigenen Uniformen, Dienstwagen, Gebäuden, Verwaltungsapparat und zusätzlichen Häuptlingen braucht es nicht.

Zu dumm, dass der Irrweg aus Gesichtswahrungsgründen jetzt erst einmal nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Lesen Sie auch: Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung

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