Bayerische Brauer: kein Anspruch auf Biername "Bavaria"

Der Bayerische Brauerbund wollte einer niederländischen Brauerei verbieten, die Biermarke „Bavaria“ zu benutzen. Als Grund nannte er die Ursprungsbezeichnung „Bayerisches Bier“. Der Europäische Gerichtshof entschied anders.
von  Abendzeitung
Der Streit ums Bier ging bis vor den Europäischen Gerichtshof (Symbolbild).
Der Streit ums Bier ging bis vor den Europäischen Gerichtshof (Symbolbild). © dpa

LUXEMBURG - Der Bayerische Brauerbund wollte einer niederländischen Brauerei verbieten, die Biermarke „Bavaria“ zu benutzen. Als Grund nannte er die Ursprungsbezeichnung „Bayerisches Bier“. Der Europäische Gerichtshof entschied anders.

Eine niederländische Brauerei hat nach EU-Recht einen älteren Anspruch auf den Biernamen „Bavaria“ als die bayerischen Brauer. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mittwoch in Luxemburg hervor.

Der Bayerische Brauerbund wollte der niederländischen Brauerei Bavaria NV verbieten, die Biermarke „Bavaria“ zu benutzen. Er stützte sich dabei auf den Schutz der Ursprungsbezeichnung „Bayerisches Bier“.

In einem juristisch komplizierten Streit entschied das höchste EU-Gericht, dass die Ursprungsbezeichnung erst seit 2001 EU-weit geschützt ist. Die niederländische Marke „Bavaria“ wurde jedoch bereits 1995 geschützt und ist daher kein Verstoß gegen den Schutz der bayerischen Ursprungsbezeichnung.

dpa

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