Bayerische Ärztekammer: Atteste für Maskenverweigerer illegal

Gesunde Patienten sollen zukünftig keine Bescheinigung mehr bekommen dürfen, die das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen verbietet.
AZ/dpa |
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Eine Frau trägt eine Mund-Nasen-Schutz aus Stoff in der Hand.
Eine Frau trägt eine Mund-Nasen-Schutz aus Stoff in der Hand. © Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

München – Die Bayerische Landesärztekammer will nicht hinnehmen, dass Mediziner gesunden Patienten bescheinigen, sie könnten aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzmasken tragen. Beim Bayerischen Ärztetag am kommenden Wochenende werde ein entsprechender Entschließungsantrag verabschiedet, kündigte der Kammerpräsident Gerald Quitterer am Dienstag in München an.

Maskenpflicht: Keine Gefälligkeits-Atteste für gesunde Patienten

Es gehe um die Botschaft, dass Gefälligkeits-Atteste gegen das Berufsrecht verstoßen und auch strafbar sein können, sagte Quitterer. Die Kammer habe Hinweise darauf, dass einzelne Mediziner ihren Patienten solche Gefälligkeits-Atteste anbieten und damit vor allem in sozialen Netzwerken beträchtliche Aufmerksamkeit bekommen, berichtete der Landesärztepräsident.

Bei den anderen Tagesordnungspunkten des Bayerischen Ärztetages werde ein Schwerpunkt auf dem Umbau der Krankenhausversorgung liegen, sagte der Kammer-Vize Andreas Botzlar. Es gebe zwar nicht zu viele Klinikbetten in Bayern, erklärte Botzlar, doch die Betten seien "auf zu viele, zu kleine Krankenhäuser verteilt". Daher müsse es einen Konzentrationsprozess geben, forderte Botzlar. Ausschlaggebend sei es, welchen Behandlungsbedarf die Bevölkerung in den verschiedenen Teilen Bayerns habe.

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