Bayerin stirbt bei Sadomaso: Schwede verurteilt

Stockholm – Nach dem Tod einer deutschen Studentin bei sadomasochistischen Sex-Rollenspielen in Schweden hat ein Gericht ihren Partner zu zehn Monaten Haft verurteilt. Es begründete die Freiheitsstrafe am Freitag mit Körperverletzung, machte den 31- Jährigen aber entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht für den Tod seiner Partnerin aus Bayern verantwortlich.
Die Anklägerin Åsa Jansson hatte fünf Jahre Haft verlangt. Die etwa drei Jahre jüngere Frau aus dem unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen stand bei dem Sex mit tödlichem Ausgang in der nordschwedischen Stadt Umeå vergangenen Oktober, so wie ihr Partner, unter Drogeneinfluss.
Bei der Obduktion der Leiche wurden Spuren zahlreicher Stockschläge gefunden. Als Todesursache nannte das Gericht die Folgen von Atemnot bei der zeitweise wahrscheinlich auch geknebelten Frau. Es begründete die Verurteilung wegen Körperverletzung mit den von Gutachtern festgestellten Spuren von „mindestens 123 Schlägen“ mit einem Stock.
Diese Gewalt sei „ungewöhnlich rücksichtslos“ gewesen, weil der Mann sie gegen eine Person ausgeübt habe, die „sichtlich durch (die Droge) Etylfenidat beeinträchtigt war (...) und sich in einer Lage befand, in der sie nichts mehr sagen oder sich sonstwie verteidigen konnte“.
Das Gericht sah es aber nicht als erwiesen an, dass der Mann ihren Tod verursacht habe. Auszuschließen sei nicht, dass sie an den Folgen der von ihr und in geringerer Menge auch vom Mann eingenommenen Droge Etylfenidat gestorben sei, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Schwede hatte darüber hinaus große Mengen Alkohol getrunken und gab an, dass er sich an die Ereignisse der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober nur lückenhaft erinnern könne. Das Gericht warf ihm in der Urteilsbegründung unglaubwürdige Aussagen vor. Die Frau habe aber vorher ihr Einverständnis zu Gewaltanwendung durch den Mann in einer dominanten Rolle beim Sex gegeben, so dass diese zunächst nicht rechtswidrig gewesen sei.
Das Gericht wies den Antrag der als Nebenkläger beteiligten Familie der Deutschen auf Schadenersatz für die ihr zugefügten psychischen Leiden zurück. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung komplett ausgeschlossen. Über mögliche Berufungsanträge gab es zunächst keine Information.
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