Bauernverband fordert Nachbesserungen am Artenschutzgesetz
München (dpa/lby) - Der Bauernverband hat den bayerischen Landtag erneut zu Nachbesserungen am Gesetzespaket für mehr Artenschutz aufgefordert. "Bitte denken Sie bei Ihrer Entscheidung an die praktischen Folgen nicht nur für den Artenschutz, sondern auch für die bayerischen Bauernfamilien", hieß es in einem am Donnerstag versendeten Schreiben von Verbandspräsident Walter Heidl an die Mitglieder des Umweltausschusses, das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes entscheide auch darüber, "ob kommende Generationen den Hof der Eltern weiterhin bewirtschaften wollen".
Um den Belangen der Bauern gerecht zu werden, müsse das Gesetz unter anderem klarstellen, dass die geforderten Gewässerrandstreifen, die zukünftig nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen, nur für dauerhaft wasserführende Gewässer erforderlich seien. Heidl sprach sich auch dafür aus, dass alle zur Futtergewinnung bewirtschafteten Dauergrünflächen nicht zu gesetzlich geschützten Biotope n werden, und dass eine sogenannte Freiwilligkeitsklausel im Gesetz verankert wird. Letztere würde es Landwirten und privaten Grundeigentümern ermöglichen, freiwillige Schutzmaßnahmen im Zweifel auch wieder zurücknehmen zu dürfen.
Ferner warnte Heidl auch vor einer Ausweitung des Ausbauziels für einen Biotopverbund von 15 Prozent der Flächen in Bayern - statt die wie im Volksbegehren angedachten 13 Prozent: "Eine Erhöhung um zwei Prozentpunkte würde die bayerischen Bäuerinnen und Bauern angesichts der bestehenden Flächenknappheit daher hart treffen." Nach einer bestimmten Zeit, "etwa: einem Jahr", solle der Landtag das Gesetz evaluieren und sich erneut damit befassen.
- Themen:
- Bayerischer Landtag