Bankschulden! Ex-Clubstar Tomasz Hajto wird gesucht
NÜRNBERG/DUISBURG - Die Sparkasse Duisburg fordert vom Polen einen sechsstelligen Betrag. Der Zahlungsbefehl konnte nicht zugestellt werden – denn der Kicker ist längst umgezogen
Der frühere Club-Star Tomasz Hajto (39) steckt tief im Schlamassel! Die Sparkasse Duisburg hat jetzt die Nürnberger Justiz eingeschaltet, um offene Forderungen eintreiben zu können. Es soll dem Vernehmen nach um einen sechsstelligen Betrag gehen, den der gebürtige Pole der Bank schuldet.
Hajto, der 2004 von Wolfgang Wolf von Schalke zum Club gelotst und 17 Mal eingesetzt wurde, war ein unangenehmer Gegenspieler. Für seine rüden Attacken auf dem Fußballplatz kassierte der knochenharte Verteidiger 75 gelbe und vier Rote Karten in 201 Spielen. Doch auch außerhalb des grünen Rasens haperte es mit der Disziplin.
180.000 Euro Strafe für Beteiligung an Zigarettenschmuggel
Ein anderer Ex-Cluberer zur AZ: „Es war kein Geheimnis, dass er gerne zockte.“ Daran kann sich auch noch ein Bekannter Hajtos erinnern, als er von dem Spieler weit nach Mitternacht aus dem Bett geklingelt worden war: „Er hatte Spielschulden angehäuft, brauchte ganz dringend 1000 Euro Bargeld.“ Vor sechs Jahren war Hajto auch in eine Zigarettenschmuggel-Affäre verwickelt. Das Amtsgericht Essen verurteilte ihn damals zu 180.000 Euro Strafe. Vor seinem Engagement bei Schalke spielte Hajto drei Jahre (1997 bis 2000) beim MSV Duisburg. Aus dieser Zeit stammen auch die Schulden bei der Sparkasse. Warum die Bank ihre Forderungen über die Nürnberger Justizbehörden zustellen lässt, ist nur schwer nachvollziehbar. Hajto wohnt längst nicht mehr in Franken: Ein Blick ins Internet hätte genügt, um der Duisburger Sparkasse den richtigen Weg zu weisen. Tomasz Hajto spielt nach Zwischenstationen in England seit Beginn dieses Jahres im polnischen Lodz.
Der Brief mit der Forderung wurde von der Duisburger Sparkasse an Hajtos alte Adresse in Röthenbach geschickt, konnte aber natürlich nicht mehr zugestellt werden. Jetzt hängt die Mitteilung als öffentliche Bekanntmachung bei den Justizbehörden – für jeden einsehbar am Schwarzen Brett.
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