Bamberger Erzbischof Schick lehnt PID ab
Nach der Entscheidung des Bundestags hat sich der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick erneut vehement gegen die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen.
Bamberg – Das Recht auf ein Kind könne nicht absolut sein – auch dafür gebe es Grenzen, teilte er am Freitag mit. „Die entscheidende Grenze ist die Tötung beziehungsweise das Sterbenlassen eines Menschen.“ Denn das sei die erste Konsequenz der PID.
Der Bundestag hatte am Donnerstag grünes Licht für die weitere Nutzung der umstrittenen PID gegeben. Das menschliche Leben sei durch die PID nicht mehr in all seinen Phasen geschützt, sagte Schick weiter. „Wenn ein Mensch im Frühstadium ausgesondert werden darf, warum nicht in anderen Phasen des Lebens, beispielsweise im Alter?“
Zudem würden Menschen mit Behinderung stigmatisiert, wenn ein Embryo getötet werden dürfe, weil er behindert sein könnte. Das Lebensrecht Behinderter werde so grundsätzlich infrage gestellt. Gentests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen bleiben nach der Bundestagsentscheidung grundsätzlich erlaubt – so wie es der Bundesgerichtshof im Juni 2010 entschieden hatte.
Allerdings werden im neuen Gesetz besondere Voraussetzungen verlangt.
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