Bahnschranke verfängt sich in Pferdesattel

München (dpa/lby) - Eine Reiterin muss den Schaden an einer Bahnschranke zahlen, die sich im Sattel ihres Pferdes verfangen hatte und abgebrochen war. Ein Tierhalter hafte grundsätzlich für Schäden, die das von ihm geführte Tier verursache, entschied das Landgericht München II am Mittwoch.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild

München (dpa/lby) - Eine Reiterin muss den Schaden an einer Bahnschranke zahlen, die sich im Sattel ihres Pferdes verfangen hatte und abgebrochen war. Ein Tierhalter hafte grundsätzlich für Schäden, die das von ihm geführte Tier verursache, entschied das Landgericht München II am Mittwoch. Wie tief die Frau in die Tasche greifen muss, um die kaputte Schranke zu bezahlen, blieb zunächst offen: Die Deutsche Bahn hatte die Reiterin auf 8856,88 Euro Schadenersatz verklagt. Das Gericht will die Schadenshöhe noch klären.

Die Frau war mit ihrem Pferd Apache und einer anderen Reiterin im Jahr 2016 bei Oberau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen unterwegs und wollte den Bahnübergang überqueren. Als die Reiterinnen und Pferde nahezu auf der anderen Seite angelangt waren, schlossen sich die zuvor geöffneten Barrieren. Dabei traf eine der Schranken Apaches Rücken, das Schrankengitter verfing sich im Sattel. Die Schranke öffnete daraufhin automatisch wieder. Kurzzeitig schien es sogar, als ob sie Apache in die Luft ziehen würde. Das Pferd war aber stärker - die Schranke brach ab. Verletzt wurde niemand, auch nicht durch den Zug, der wenig später langsam an der Gruppe vorbeifuhr.

Die Reiterin hätte nun zeigen müssen, dass sie alle erforderlichen Sorgfaltspflichten eingehalten hatte, als sie die Bahnstrecke überquerte. Sie konnte aber dem Gericht zufolge nicht beweisen, dass sie rechtzeitig oder zügig genug über die Gleise gegangen war. Unter Umständen hätte sie auch zurückgehen müssen, als die Warnsignale losgingen. Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass die Schranke auch abgebrochen wäre, hätte die Reiterin vollkommen richtig gehandelt.

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