Bad Reichenhall: BGH überprüft Urteil nach Eishallen-Tragödie
BAD REICHENHALL/KARLSRUHE - Mehr als vier Jahre nach dem Eissturz der Eissporthalle Bad Reichenhall beschäftigt sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Urteil. Im Mittelpunkt stehen die Verurteilung eines Bauingenieurs und der Freispruch für einen Statiker.
Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft am Dienstag das Urteil im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten. Das Landgericht Traunstein hat im November 2008 zwei der drei Angeklagten freigesprochen.
Der Architekt und ein Statiker waren nach Ansicht des Gerichts nicht schuld an dem Unglück, bei dem am 2. Januar 2006 zwölf Kinder und drei Erwachsene ums Leben kamen und sechs weitere Menschen schwer verletzt wurden. Den zuständigen Bauingenieur verurteilte das Gericht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung.
Der 1. Strafsenat des BGH in Karlsruhe verhandelt nun über die Revision des Bauingenieurs gegen seine Verurteilung sowie über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Statikers. Das Dach der von der Stadt Bad Reichenhall betriebenen Eissporthalle war nach anhaltenden Schneefällen während eines Publikumslaufes eingestürzt.
ddp
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