AZ-Kommentar: Regierung bessert Psychiatrie-Gesetz nach - immerhin!

AZ-Nachrichtenchenfin Natalie Kettinger über die Nachbesserung des umstrittenen Psychiatrie-Gesetzes.
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Mitglieder des Kabinetts im Sitzungssaal der Staatskanzlei.
dpa/AZ Mitglieder des Kabinetts im Sitzungssaal der Staatskanzlei.

Markus Söder sagt gern und oft, er wolle das Vertrauen abgewanderter CSU-Wähler zurückgewinnen, indem er mit Glaubwürdigkeit punktet. Dazu gehört auch, Fehler einzugestehen und diese zu korrigieren. Insofern hat das Kabinett beim hochumstrittenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz nun einen Schritt in die gewünschte Richtung gemacht – nicht ganz freiwillig (Fachleute, Verbände und Opposition mussten erst geschlossen Alarm schlagen), aber immerhin.

Zwei der wichtigsten Kritikpunkte sind vom Tisch: die Unterbringungsdatei, die Patienten für viele Jahre stigmatisiert hätte; und die textlichen Verweise auf den Maßregelvollzug, durch die Psychiatrie-Patienten, die keine Straftat begangen haben, mit psychisch kranken Verbrechern gleichgestellt worden wären. Es bleibt zu hoffen, dass nun der ursprüngliche Hilfe-Gedanke der Novellierung wieder stärker in den Fokus rückt – und sich das Kabinett in der Debatte um das ebenso umstrittene Polizeiaufgabengesetz ebenso einsichtig zeigt. Angesichts der Tatsache, dass die Kriminalität im Freistaat auf ein 30-Jahrestief gesunken ist, würde das die Glaubwürdigkeit der Staatsregierung noch ein Stückchen mehr steigern.

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