Ausraster im Straßenverkehr: Hohe Geldbuße für Jens Lehmann
Starnberg - Teures Nachspiel für Jens Lehmann.
Im vergangenen November ist der ehemalige Nationaltorhüter auf dem Heimweg mit einem anderen Verkehrsteilnehmer tätlich aneinander geraten. Im letzten Abschnitt der A 952, kurz vor der Ausfahrt Percha, kam es zu dem ungewöhnlichen Zwischenfall.
Weil ihm die Fahrweise des vor ihm fahrenden Fiat-Fahrers mießfiel, soll Lehmann den Fahrer, nachdem er ihn überholt hatte, "bis auf Null ausgebremst" haben. Laut Strafbefehl stieg der Ex-Torhüter im Anschluss sogar aus und packte seinen Kontrahenten im Auto an den Schal. Der Fiat-Fahrer, der bei der Aktion nicht verletzt wurde, verklagte Lehmann wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung.
Die Staasanwaltschaft Starnberg erwirkte gegen den Ex-Nationalkeeper einen Strafbefehl mit einer saftigen Geldstrafe: Lehmann soll 240 000 Euro, die sich aus aus 60 Tagessätzen à 4000 zusammensetzt, zahlen. Die Strafe orientiert sich an dem Grundeinkommen von Lehmann.
Bei Rechtssprechung wäre Lehmann damit nicht vorbestraft, weil die Strafe noch unter 90 Tagessätzen liegt. Lehmann selbst wehrt sich gegen das Urteil und hat Einspruch eingelegt.
„Ich habe noch nie jemanden bedroht oder gewürgt", sagte der 45 Jährige gegenüber der Bildzeitung. Am 16. September wird der Fall vor dem Amtsgericht Starnberg deshalb nochmal nachverhandelt.
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