Ausraster im Straßenverkehr: Hohe Geldbuße für Jens Lehmann

Böses Foul kurz vor Starnberg. Ex-Keeper Lehmann soll einen Fiat auf der Autobahn ausgebremst haben und den Fahrer anschließend tätlich angegangen sein - jetzt fordert die Staatsanwaltschaft 240 000 Euro.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Teures Nachspiel: Jens Lehmann wehrt sich gegen die hohe Geldstrafe.
dpa Teures Nachspiel: Jens Lehmann wehrt sich gegen die hohe Geldstrafe.

Starnberg - Teures Nachspiel für Jens Lehmann.

Im vergangenen November ist der ehemalige Nationaltorhüter auf dem Heimweg mit einem anderen Verkehrsteilnehmer tätlich aneinander geraten. Im letzten Abschnitt der A 952, kurz vor der Ausfahrt Percha, kam es zu dem ungewöhnlichen Zwischenfall.

Weil ihm die Fahrweise des vor ihm fahrenden Fiat-Fahrers mießfiel, soll Lehmann den Fahrer, nachdem er ihn überholt hatte, "bis auf Null ausgebremst" haben. Laut Strafbefehl stieg der Ex-Torhüter im Anschluss sogar aus und packte seinen Kontrahenten im Auto an den Schal. Der Fiat-Fahrer, der bei der Aktion nicht verletzt wurde, verklagte Lehmann wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung.

Die Staasanwaltschaft Starnberg erwirkte gegen den Ex-Nationalkeeper einen Strafbefehl mit einer saftigen Geldstrafe: Lehmann soll 240 000 Euro, die sich aus aus 60 Tagessätzen à 4000 zusammensetzt, zahlen. Die Strafe orientiert sich an dem Grundeinkommen von Lehmann.

Bei Rechtssprechung wäre Lehmann damit nicht vorbestraft, weil die Strafe noch unter 90 Tagessätzen liegt. Lehmann selbst wehrt sich gegen das Urteil und hat Einspruch eingelegt.

„Ich habe noch nie jemanden bedroht oder gewürgt", sagte der 45 Jährige gegenüber der Bildzeitung. Am 16. September wird der Fall vor dem Amtsgericht Starnberg deshalb nochmal nachverhandelt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.